1915-05-20-DE-007
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Quelle: DE/PA-AA/R 20185
Zentraljournal: 1915-A.S.-2514
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Telegramm-Abgang: 05/20/1915 02:30 PM
Telegramm-Ankunft: 05/22/1915 02:20 PM
Praesentatsdatum: 05/22/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 211
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Gesandte in Sofia (Michahelles) an das Auswärtige Amt

Telegraphischer Bericht



Nr. 211.

Sofia, den 20. Mai 1915

Antwort auf Telegramm Nr. 395 {A.S. 2395, 2422}.

Geheim.

Da österreichischer Kollege auch heute Morgen noch keine Instruktion über die Erklärung hatte, habe ich dem Ministerpräsidenten mündlich gesagt, ich würde ihm nachmittags die Zusage wegen der unstreitigen Zone überbringen in der Erwartung, daß Graf Tarnowsky dann dasselbe tun kann. Zugleich habe ich erklärt, ich wäre bereit ihm in einem Bündnisvertrag auch noch die streitige Zone zuzusichern, falls Bulgarien mit uns gegen Serbien marschiere; zunächst solle zu unverbindlichen Besprechungen ein Offizier nach Budapest entsandt werden. Radoslawoff erwiderte, er könne, auch im Namen des Königs, heute nur versprechen, daß Bulgarien solange er am Ruder bleibe nichts Feindliches gegen Deutschland unternehmen werde; wegen einer Kooperation könne er noch keine Zusage erteilen und daher keinen Offizier entsenden. Die öffentliche Meinung in Bulgarien erwarte keine deutsch-österreichische Aktion gegen Serbien mehr und ein Meinungsumschlag sei erst zu erwarten, wenn tatsächlich deutsche Truppen anfängen, die Donau zu überschreiten. Dann werde wahrscheinlich Bulgarien sich entschließen, weil dann die Regierung die öffentliche Meinung hinter sich habe.

Nachmittags werde ich dem Ministerpräsidenten die Erklärung nebst authentischer Interpretation mit einer Begleitnote überreichen, in der das Angebot des Bündnisvertrages wiederholt und die Anfrage gestellt wird, ob er für den Fall grundsätzlicher Zustimmung zur Kooperation etwa noch andere Zusagen wünsche oder Bedingungen stellen wolle. Diese Note kann Radoslawoff dem Könige vorlegen, dessen Entscheidung der Ministerpräsident sich unbedingt fügt.


[Michahelles]



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