1916-09-27-DE-003
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Quelle: /PA-AA/R 20101
Zentraljournal: 1916-A-26839
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Praesentatsdatum: 10/03/1916 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: B. Nr. II 7479
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der geschäftsführende Erste Sekretär in Konstantinopel (Radowitz) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht


Pera, den 27. September 1916

Abschriftlich Seiner Exzellenz dem Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg im Anschluß an Bericht Nr. 541 vom 8. September d.J. gehorsamst überreicht

In Vertretung


W. Radowitz

Abschrift

Kaiserlich Deutsches Konsulat

Nr. 2552.


Aleppo, den 11. September 1916.

Zu dem Telegramm Nr. 161 vom 5. d.M., Beschießung von Alexandrette betreffend, sind folgende Einzelheiten nachzutragen:

Die französischen Schiffe - 2 Zerstörer und drei Hilfskreuzer - erschienen am 4. (nicht am 3.) bald nach 6 Uhr morgens, hißten eine Viertelstunde später die rote (Feuer-) Flagge und eröffneten 20 Minuten später ohne Ankündigung und ohne jede Herausforderung von türkischer Seite das Feuer auf die Stadt, anscheinend zunächst auf den Konak, dann auf die übrigen, in meinem Telegramm genannten, sämtlich am Meer gelegenen Baulichkeiten. Der Konak wurde teilweise zerstört, der Leuchtturm und die Kaserne, die beide außerhalb der Stadt liegen, wenig beschädigt. Die Deutsche Palästina-Bank erhielt eine oder zwei Granaten, die den in ihrem Vor- und Schalterraum untergebrachten Nachrichtensaal zerstörten. Den Hauptschaden trug die amerikanische Konsularagentur davon, die einige 20 m von der Palästina-Bank entfernt liegt. Das Gebäude, Eigentum der russischen Dampfschiffahrtsgesellschaft, erhielt, obwohl - wie stets beim Erschienen eines Kriegsschiffes während dieses Krieges geschehen - darüber, deutlich sichtbar, die amerikanische Flagge wehte, 13 Granaten und stürzte zum großen Teil ein, das Mobiliar des Konsularagenten Mr. Brewster begrabend.

Menschenleben sind nicht verloren gegangen, obwohl einzelne - anscheinend fehlgegangene - Granaten Zimmer durchschlugen, die von ihren Bewohnern - es war früh gegen 7Uhr - noch nicht verlassen waren.

Die amerikanische Konsularagentur hat für die Zerstörung des Gebäudes beim hiesigen amerikanischen Konsulate einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3500 Pfund (d.i. nach Äußerung des Agenten selbst etwa das Dreifache des wahren Schadens) angemeldet und die Anmeldung des Schadens an Mobiliar vorbehalten.

Über das Vorgehen der französischen Schiffe ergeht sich auch die christliche Bevölkerung in heftigen Tadel. Nach ihren früheren Taten vor Alexandrette - Beschießung der deutschen Konsulatsflagge, von Segelbarken usw. - hat die französische Marine auch bei den im Grunde franzosenfreundlichen Teilen der Alexandretter Bevölkerung an Achtung nicht mehr sehr viel zu verlieren.


I.V. [Hoffmann]



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