„Ich erkenne den Wunsch des Gesandten in Sofia, Bemerkungen, die ihm gegenüber Radoslawow gesprächsweise und vertraulich getan hat, nicht zum Gegenstand direkten Meinungsaustausches mit der bulgarischen Obersten Heeresleitung zu machen, durchaus für berechtigt an. Ich hätte auch in diesem Falle sicher nicht anderes verfahren, wenn ich dem Telegramm No. 219 des Gesandten hätte entnehmen können, daß es sich um eine vertrauliche Ansichtsäußerung Radoslawows handelte, über die er sich in vollem Einverständnis mit der Heeresleitung befand.
No. 13548 p.
von Falkenhayn.