1915-08-12-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 179-182
Botschaftsjournal: 10-12/1915/6358
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Generalkonsul Konstantinopel (Mertens) an den Botschafter in außerordentlicher Mission in Konstantinopel (Hohenlohe-Langenburg)

Schreiben


Konstantinopel, den 12. August 1915.

Im Anschluß an das Randschreiben vom 11. d.M. J Nr. 5934.

Euerer Durchlaucht beehre ich mich, anliegend unter Rückerbittung eine Aufzeichnung des Handelssachverständigen Renner vom 6. d.M. über das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die armenische Bevölkerung Kleinasiens und den, dem deutschen Handel erwachsenen Schaden nebst einer die gleiche Frage behandelnden Eingabe der hiesigen, unter deutschem Schutz stehenden Schweizer Firma J. Belart-Lanz zur gefälligen Kenntnis und mit dem Anheimstellen etwa geeignet erscheinender weiterer Veranlassung ergebenst zu übersenden.


Mertens
[Notiz Mertens 14.9.]

Anlagen zurückgesandt

[Notiz Neurath 14.9.]

Dem pp. lasse ich bei Rückgabe der Anlage des dortigen Schreibens vom 12. v.M. anheim zu gefl. K. Abschrift meiner Note zugehen, die ich in der Frage der Schädigung deutscher Interessen durch die Armenieraustreibungen am 13. d.M. an die Pforte geschickt habe.

Bzf [beizufügen]: Abschrift der Note an die Pforte u. ihrer Anlagen.


[Botschaft an den Handelssachverständigen Renner 14.09.]


Pera, 14.7.1915.

Eurer Exz. Beehre ich mich anliegend Abschrift meiner Note [Dok 1915-09-13-DE-001]zu überreichen, die ich der Pforte in der Frage der Schädigung deutscher wirtschaftlicher Interessen durch die Armenieraustreibungen habe zugehen lassen. Schon vor Überreichung der Note hatte ich wiederholt mündlich beim Großwesir u. bei den zuständigen Ministern auf die schweren Schäden wirtschaftlicher Natur hingewiesen, die dem deutschen Handel u. dem ganzen Wirtschaftsleben der Türkei durch die Maßregel selbst und besonders durch die Art ihrer Ausführung seitens der Lokalbehörden notwendigerweise entstehen mußten. Meine Ausführungen wurden indessen nicht beachtet. Ich hielt es deshalb für notwendig, die Pforte ausdrücklich u. schriftlich für alle Schäden haftbar zu machen, die dem deutschen Handel als unmittelbare Wirkung der Maßnahmen der türk. Regierung gegen seine armenische Klientel oder durch die willkürliche u. ungesetzliche Ausführung der Ausweisungen durch die Lokalbehörden entstanden sind oder entstehen werden.


Hohenlohe-Langenburg



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