Auf den in Abschrift beigefügten letzten persönlichen Vermittlungsvorschlag des russischen Geschäftsträgers hat die Pforte durch den gleichfalls abschriftlich beigefügten Gegenvorschlag geantwortet. Er bedeutet ein Entgegenkommen insofern als, wenngleich das Vilajet Erzerum den Vilajets Van und Bitlis nicht völlig gleichgestellt wird, doch für den Fall, daß eine Volkszählung innerhalb Jahresfrist nicht möglich wäre, eine gleiche Behandlung zugesichert wird.
Herr Gulkewitsch wäre für seine Person bereit, sich damit zufrieden zu geben.
Was den letzten Absatz in dem Gegenvorschlag der Pforte betrifft, so hält er zwar an seiner Fassung fest, ist aber bereit, das Wort "strictement" in seinem Entwurfe zu streichen und für die Besetzung der Polizei und Gendarmerieposten den Satz: à mesure que les places deviendront vacantes" einzuschieben. Der Großvezier erklärte sich mir gegenüber mit dieser Fassung einverstanden, wenn das Einverständnis der General-Inspekteure noch als Bedingung hinzugefügt würde.
Der Differenzpunkt bleibt sonach nur das von Rußland geforderte Verhältnis von 2 zu 1 in der Generalversammlung der 3 anderen Vilajets. Hier erklärte der Großvezier nicht weiter nachgeben zu können.
Si ceci ne peut réalisé dans ce délai, des Membres du Conseil Général seront élu sur la base de l'égalité, comme dans les Vilayets de Van et de Bitlis, jusqu'à ce que les opérations du recensement soient complétées.
Les Fonctionnaires du Vilayet, les Agents de Police et les Gendarmes seront choisis et nommés, autant que possible, sur la base de la proportionnalité parmi ceux qui offrent les conditions requises aux termes de la loi et des règlements.