1915-09-27-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 94-96
Botschaftsjournal: 10-12/1915/8510
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die Filiale Konstantinopel der Deutschen Bank an den Generalkonsul Mordtmann

Schreiben


Konstantinopel, den 27. September 15.

Die Firma Christmann & Fils C. Mavrommati in Mersina, deren eine Inhaber Herr Christmann die Stelle eines deutschen Konsuls in Mersina bekleidet und die zu unseren langjährigen geschätzten Kunden zählt, tritt an uns mit der Bitte heran, für einen ihrer Angestellten, armenischer Nationalität dafür einzutreten, dass ihm die Erlaubnis erteilt wird, in Mersina im Dienste der genannten Firma zu verbleiben.

Da es uns selbst jedoch nicht möglich ist, dem Wunsche der Firma zu entsprechen, wir ihr andererseits jedoch gern gefällig sein möchten, gestatten wir uns Ihnen in der Anlage die Kopie des an uns adressierten Briefes derselben zu überreichen, mit der höfl. Bitte, für die Erteilung der gewünschten Erlaubnis , soweit dies in Ihren Kräften steht und den Absichten der Kaiserlichen Botschaft entspricht, gefl. eintreten zu wollen.

Wir bitten Sie freundlichst, die verursachte Mühewaltung zu entschuldigen und zeichnen mit bestem Dank im Voraus


Hochachtungsvoll
Deutsche Bank Filiale Konstantinopel
[Unterschriften]
Anlage

Die sehr verwaschene Kopie des Briefes vom 18. September zugunsten des armenischen Angestellten Sefer Hostirian ist nicht zu entziffern.

[Anmerkung Mordtmann 8.10.]

29/9 H[aig] E[fendi] beauftragt. 30/9.selber bei Ismail bej. Die Zuletzt am 7.10. auf dem Ministerium besprochen; glatt abgelehnt, weil Mavrommati russ. Honorarkonsul u. Hosterian ein "sehr schlechter" (galet fena) Mensch sei. Bank br. m. schriftlich benachrichtigt.



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