Euerer Exzellenz beehre ich mich, das mir mittels Erlaß vom 29. Juni d.J. Nr. 502, übersandte Schriftstück betr. der Befugnisse der armenischen Generalinspekteure anliegend zurückzureichen.
Es war vorauszusehen, daß die Pforte bei Ausarbeitung der Dienstanweisung versuchen würde, den internationalen Charakter der Generalinspekteure möglichst zu verwischen und dieselben in den bestehenden Beamtenkörper einzufügen. Ich kann jedoch die von Boghos Nubar Pascha geltend gemachten Bedenken nicht teilen, bin vielmehr der Ansicht, daß die Instruktionen im wesentlichen im Rahmen der Vereinbarungen vom 8. Februar d.J. halten und den Generalinspekteuren nichts von der ihnen zugedachten Selbständigkeit nehmen.
Auch bei mir ist in diesen Tagen eine Abordnung des armenischen Patriarchats im Sinne des oben bezeichneten Schriftstücks vorstellig geworden und hat besonders darauf hingewiesen, daß die Pforte es bisher unterlassen habe, den Text der Abmachung vom 8. Februar den Botschaftern der Großmächte in einer Note mitzuteilen.
Bekannt ist der Text der Vereinbarung vom 8. Februar d. J. natürlich auf allen Botschaften. Wie ich höre, hat die Pforte aber mit Absendung der vereinbarten Note noch gezögert, um im Parlament keine Schwierigkeiten zu haben. Ich habe den armenischen Herren erwidert, es scheine mir unzweckmäßig, im gegenwärtigen Augenblick, in dem die Generalinspekteure ihre Tätigkeit beginnen sollten, den zweifellos aufrichtigen Reformeifer der türkischen Regierung durch ihr unbequeme Demarchen wieder abzukühlen. Das praktisch wichtigste erschiene mir, daß die Generalinspekteure, zu deren Energie und Möglichkeiten man Vertrauen haben müsse, möglichst bald sich auf ihrem neuen Arbeitsfeld betätigten. Auf Grund ihrer an Ort und Stelle gewonnenen Erfahrungen müsse man dann evtl. weiter sehen, war zu geschehen habe.