Nach meinem ehrfurchtsvollem Dafürhalten werden wir dem Gedanken unter der Voraussetzung nähertreten können, daß die Türkei einem Bündnis lediglich ad hoc zustimmt. Der Inhalt des Vertrages dürfte gegebenenfalls auf folgende Punkte zu beschränken sein.
1. Beide Mächte verpflichten sich zur Beobachtung strenger Neutralität in dem gegenwärtigen österreichisch-ungarisch-serbischen Konflikt.
2. Sollte Rußland in den Krieg aktiv eingreifen und damit für Deutschland der casus foederis gegenüber Österreich-Ungarn gegeben sein, so tritt auch für die Türkei der casus foederis ein.
3. Für die Dauer des Krieges übernimmt die deutsche Militärmission das Oberkommando über die türkische Armee.
4. Deutschland garantiert der Türkei gegenüber Rußland ihren gegenwärtigen Besitzstand.
5. Der Vertrag gilt für den jetzigen österreichisch-serbischen Konflikt und die sich daraus eventuell ergebenden internationalen Verwicklungen und tritt, falls es aus Anlaß des österreichisch-serbischen Konflikts nicht zu einem Krieg zwischen Deutschland und Rußland kommen sollte, ohne weiteres außer Kraft.
Mir ist zweifelhaft, ob Nr. 3 so apodiktisch gefaßt, für die Türkei annehmbar ist. Vielleicht genügt eine Formel, die die tatsächliche Ausübung des Oberkommandos durch die Militärmission sicherstellt.
Bitte das Telegramm an Wangenheim mir zur Zeichnung vorzulegen.