Betr. Meine Schwaegerinnen.
Unter höfl. Bezugnahme auf mein ergebenes Schreiben vom 22. v.Mts. gestatte ich mir, Ihnen in der Einlage die Abschrift eines Schreibens des Kaiserlich Deutschen Konsuls in Aleppo, Herrn Roessler, zu überreichen, welches meine Befürchtungen leider nur voll und ganz bestätigt. Entschuldigen Sie deshalb bitte, wenn ich Sie anhand dieser Einlage nochmals um guetige Unterstützung in dieser Angelegenheit bemühe. Die ausführenden Organe scheinen „Erlaubnis erteilen“ von „Anfragen“ nicht unterschieden zu haben.
Kaiserlich Deutsches Konsulat No. 232 Bei Beantwortung wolle man vorstehendes Aktenzeichen angeben
Die hiesige Behoerde hat vom Innenminister bisher nur eine Anfrage erhalten, wo sich Fibe befindet und hat geantwortet: im Schutz des deutschen Konsuls. Eine Anweisung zur Erteilung der Reiseerlaubnis hat er dagegen noch nicht. Ich werde die Sache weiter verfolgen. Auch für Gasia in Marasch ist die Reiseerlaubnis beantragt (durch Herrn Karl Blank dort) aber noch nicht erteilt. Doch hatte ich geraten, Gasia unter gutem Schutz in das deutsche Waisenhaus in Haruniye im Bezirk Adana reisen zu lassen, sobald das Papier ausgestellt sein wird, damit die Erlaubnis nicht etwa wieder verfalle.
Fuer die bisher aufgelaufenen Telegrammkosten ersuche ich Sie ergebenst, den Betrag von 70.10, G.P. (1 Ltq. - 102.60/100) durch Postanweisung hierher einzusenden.
Reiseerlaubnis für Schwägerin Seegers in Marasch ist erteilt dagegen für Schwägerin in Aleppo namens Fibe Krikorian noch nicht. Bitte beim Minister des Innern erwirken.
ich hatte s.Z. den Haig E. beauftragt in dieser Sache mit Aziz bej zu verhandeln; ich habe seitdem - in Folge der Beurlaubung von H.E. - Nichts über das Ergebnis erfahren. Wollen Sie sich nicht der Sache annehmen?
die Sache ist bereits durch spätere Korrespondenzen und Verhandlungen erledigt.