1916-02-08-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 100/Bl. 20a-20e
Botschaftsjournal: 10-12/1916/3823
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Direktor der Anatolischen Industrie- und Handelsgesellschaft in Konia Willy Seeger an den Dragoman der Botschaft Konstantinopel (Schmidt)

Privatschreiben



[2486]
Konia, den 8. Februar 1916.

Sehr geehrter Herr Schmidt!

Betr. Meine Schwaegerinnen.

Unter höfl. Bezugnahme auf mein ergebenes Schreiben vom 22. v.Mts. gestatte ich mir, Ihnen in der Einlage die Abschrift eines Schreibens des Kaiserlich Deutschen Konsuls in Aleppo, Herrn Roessler, zu überreichen, welches meine Befürchtungen leider nur voll und ganz bestätigt. Entschuldigen Sie deshalb bitte, wenn ich Sie anhand dieser Einlage nochmals um guetige Unterstützung in dieser Angelegenheit bemühe. Die ausführenden Organe scheinen „Erlaubnis erteilen“ von „Anfragen“ nicht unterschieden zu haben.


Mit verbindlichem Dank
Ihr ergebener
Willy Seeger
[Notiz Botschaft]

[3823]
(wohl in 1012) Akten betr. Seeger (Konia). Bitte um Intervention wegen Reiseerlaubnis für seine armenischen Schwägerinnen Fibe und Gasia (in Aleppo bezw. Marasch)


Anlage

Abschrift

Kaiserlich Deutsches Konsulat
No. 232
Bei Beantwortung wolle man vorstehendes Aktenzeichen angeben

Aleppo, den 30. Januar 1916

Auf Ihre Eingabe vom 30. Dezember v.J. teile ich Ihnen ergebenst mit, dass Ihre Schwaegerinnen sich hier und in Marasch unter gutem Schutze befinden. Von einer Abreise in naechster Zeit, solange durch die Militaertransporte der Bahnverkehr fuer Zivilpersonen erschwert oder ganz gesperrt ist, rate ich ab, um sie nicht den Zufaelligkeiten der Reise auszusetzen.

Die hiesige Behoerde hat vom Innenminister bisher nur eine Anfrage erhalten, wo sich Fibe befindet und hat geantwortet: im Schutz des deutschen Konsuls. Eine Anweisung zur Erteilung der Reiseerlaubnis hat er dagegen noch nicht. Ich werde die Sache weiter verfolgen. Auch für Gasia in Marasch ist die Reiseerlaubnis beantragt (durch Herrn Karl Blank dort) aber noch nicht erteilt. Doch hatte ich geraten, Gasia unter gutem Schutz in das deutsche Waisenhaus in Haruniye im Bezirk Adana reisen zu lassen, sobald das Papier ausgestellt sein wird, damit die Erlaubnis nicht etwa wieder verfalle.

Fuer die bisher aufgelaufenen Telegrammkosten ersuche ich Sie ergebenst, den Betrag von 70.10, G.P. (1 Ltq. - 102.60/100) durch Postanweisung hierher einzusenden.


Der Kaiserliche Konsul
gez. Roessler
[Notiz Mordtmann 2.3.]

Die Anbl. sind mir von Herrn Schmidt übergeben worden (am 29.2.). Es sind VA vorhanden - wohl in 1012. Bitte um deren Beifügung.


[Konsulat Aleppo an Botschaft 4.4.(No.53)]

Antwort auf Telegramm Nr. 185 vom 30. Dezember.

Reiseerlaubnis für Schwägerin Seegers in Marasch ist erteilt dagegen für Schwägerin in Aleppo namens Fibe Krikorian noch nicht. Bitte beim Minister des Innern erwirken.


[Roessler]
[Notiz Mordmann 18.7.]

Herrn Schmidt

ich hatte s.Z. den Haig E. beauftragt in dieser Sache mit Aziz bej zu verhandeln; ich habe seitdem - in Folge der Beurlaubung von H.E. - Nichts über das Ergebnis erfahren. Wollen Sie sich nicht der Sache annehmen?


[Notiz Schmidt 22.7.]

Herrn Generalkonsul Mordtmann.

die Sache ist bereits durch spätere Korrespondenzen und Verhandlungen erledigt.



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