Hiesige Regierung erhebt gegen das mitgeteilte Projekt keinen Einwand und ist auch bereit, dasselbe zu unterstützen.
Sie legt jedoch Gewicht darauf, dass im Falle der Berufung ausländischer Reformorgane für die beiden anatolischen Sektoren auch die Heranziehung eines Angehörigen der Monarchie in Betracht gezogen werde. Sollte für die Generalinspektorstellen kein Angehöriger der Monarchie gewählt werden, so müsste sie darauf bestehen, dass ein solcher für die gleichen Funktionen in einem der anderen Teile des ottomanischen Reiches bestimmt werde.
Für die vier nichtanatolischen Sektoren hat die Pforte unseres Wissens nicht europäische, sondern türkische Generalinspektoren in Aussicht genommen.
Was die unteren Reformorgane für Anatolien anbelangt, so fragt es sich, ob nicht auch diese sich aus Angehörigen neutraler Staaten rekrutieren werden. Sollten Angehörige der Großmächte hierfür in Betracht kommen, so werden wir gern für Berücksichtigung Österreichs eintreten.
Ew. pp. ersuche ich erg., Vorstehendes bei Graf Berchtold vertraulich zu verwerten.
[Erlaß Jagow 2. 10. an Konstantinopel (Nr. 903)]
Wir haben das von Ew. pp. mit Herrn von Giers vereinbarte armenische Reformprogramm vertraulich zur Kenntnis der beiden verbuendeten Regierungen gebracht. Die Oesterreichische Regierung erhebt , wie Prinz Stolberg meldet, keine Einwändungen gegen das Projekt und ist auch bereit, es zu unterstuetzen. Sie legt jedoch Gewicht darauf, für den Fall der Berufung ausländischer Reformorgane für die beiden anatolischen Sektoren auch die Heranziehung eines Angehörigen Österreich-Ungarns in Betracht gezogen werde. Sollte für die Generalinspektorenstellen kein Angehöriger der Monarchie gewählt werden, so wünscht -[unleserlich], dass ein solcher für die gleichen Funktionen in einem der anderen Teile des türkischen Reiches ernannt werde.
Der Kaiserl. Geschäftsträger in Wien ist darauf beauftragt worden, Graf Berchtold vertraulich folgendes mitzuteilen: [folgt Text des obigen Erlasses an Wien]