oder
können die Bulgaren mit der Begründung, dass die Belassung zweier griechischer Korps’ bei Kavalla ihre Operationen beeinträchtigt haben, sich den übernommenen Verpflichtungen entziehen?“
Dagegen hat General von Falkenhayn unter dem 1. December v.J. (Anlage 2) {A 34845/15} und S.M. der Kaiser unter dem 18. December v.J (Anlage 3) {A.S. 6161/15}die Integrität des griechischen Staats und die Räumung des griechischen Bodens, sobald die militärischen Rücksichten es gestatten, in schärferer Form und ohne den Vorbehalt „wohlwollender“ Neutralität zugesagt. Dieser Zusage werden wir uns mit der oben angedeuteten Begründung nicht entziehen können, es sei denn, dass es infolge eines Zwischenfalls, für den die Bulgaren den Griechen die Schuld zuschieben können, zum Konflikt kommt.
Soll Frhrn. v. Grünau im vorstehenden Sinne telephonisch geantwortet werden?