1916-08-12-DE-004
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Quelle: DE/PA-AA/R 20092
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 13715/O. Qu. Nr. 3088
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Das Oberkommando der Heeresgruppe Mackensen (Hentsch) an die Politische Abteilung des Generalstabs

Bericht


H.Qu, den 12. August 1916

Abschrift

An den Chef des Generalstabes des Feldheeres - Politische Abteilung- Großes Hauptquartier- Westen

In der Angelegenheit Athanassopulos wurde auf dortiges Telegramm vom 12. Mai 1916 - Nr. 12914 P. - mit hiesiger O.Qu.Nr. 2635 vom 21. Mai 1916 gedrahtet: „Deutsche und bulgarische Truppen melden, daß alle von Sehovo mitgenommenen Vorräte gegen Bescheinigung bezahlt sind. Von einem Athanassopulos ist nichts requiriert worden, sein Vertreter konnte nicht ermittelt werden. Die in erster Linie in Betracht kommende 5. bulgarische Division besitzt schriftliche Erklärungen der Gemeindevorsteher, daß alle Einwohner vollständig entschädigt sind. Die Bevölkerung von Sehovo ist ausgewandert.“

Auf dortiges Schreiben vom 21. Juli 1916 - Nr. 13715 P. - wurden nochmals Nachforschungen angeordnet. Die deutschen Truppen haben danach alle aus Sehovo entnommenen Vorräte bezahlt, wie auch bereits mit hiesiger O.Qu.Nr. 2282 vom 3. April 1916 dorthin gedrahtet wurde. Die Namen der Verkäufer konnten jedoch nicht mehr ermittelt werden, weil die Quittungen sich beim Ober-Rechnungshof befinden. Da die griechischen Einwohner geflohen waren, ist ein Teil der Zahlungen an den Gemeindevorstand geleistet worden. Auch dafür sind Quittungen vorhanden. In den Zahlungsbelegen der 5. bulgarischen Division kommt weder der Name Athanassopulos noch Kloutsos vor. Indessen wird mehrmals ein gewisser Klutzow genannt, dem rund 2650 Lewa ausbezahlt sind. Auch von den Bulgaren sind alle Rechnungen beglichen, und mit hiesiger O.Qu.Nr. 2307 vom 6.4.1916 wurde dorthin gedrahtet, daß die letzten Forderungen in Höhe von 3123,5 Lewa ausgezahlt wurden.

Da Sehovo jetzt völlig geräumt ist, werden eingehendere Nachforschungen nicht mehr angestellt werden können.


Von Seiten des Oberkommandos.
Der Chef des Generalstabes.
I.V.
[Hentsch]
Oberst



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