Angesichts der Haltung der griechischen Regierung gegenüber einigen Fragen, welche die Sicherheit der alliierten Truppen beträfen und die Freiheit ihrer Handlungen zu der sie durch die Landung auf griechischem Boden berechtigt seien, hätten die verbündeten Regierungen einige Maßnahmen getroffen, welche die Griechenland bisher von ihnen gewährten Wirtschafts- und Handelsvergünstigungen aufzuheben bestimmt seien. Die alliierten Mächte beabsichtigten nicht, Griechenland zur Aufgabe der Neutralität zu zwingen; doch müßten sie bestimmte Äußerungen der griechischen Regierung über deren eventuelle zukünftige Haltung erwarten. Sobald die bestehenden Zweifel behoben seien, würden die verbündeten Mächte die augenblicklich der Provianteinfuhr gezogenen Schranken wieder aufheben.
Das Communiqué wurde vom englischen Gesandten kurzer Hand dem Pressebureau des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten gegeben mit dem Bemerken, daß für Weitergabe an die Blätter bereits gesorgt sei. Der Premierminister hat dem englischen Gesandten gesagt, daß er in dieser Angelegenheit materiell wie formell beliebtes Verfahren nur als „peu courtois“ bezeichnen könne.