Zweifellos ist es nun auch leicht zu erfahren, auf welche Weise und um welche Zeit sich der Überfall auf meinen Mann abspielte und was aus seiner Leiche geworden ist.
Dieses bitte ich inständigst mir noch mitteilen zu wollen.
Sa veuve, prénommée et ses deux enfants mineurs : Léon Vahaken né à Lausanne (Suisse) le 1er août 1912 et Semiramis, née le 10 Juillet 1914 à Constantinople, issus de son mariage avec Hélène Apell.
Lausanne, le vingt et un décembre quinze.
[2 Beglaubigungs-Stempel vom 28. bzw. 30. Dezember 1915 einer Kanzlei und des tükischen Generalkolsuls]
Vollmacht
Ich, Unterzeichnete Helene Maria Anna geborene Apell, Witwe des Rupen Tchilinkirian, [nicht entziffert] gegenwärtig in Lausanne wohnhaft erteile hiermit Vollmacht an Herr Geheimrat Mordmann bei der Kaiserlichen deutschen Botschaft in Konstantinopel um, in meinem Namen und im Namen meiner beiden unmündigen Kinder, Leon Vahaken Tchilinkirian geboren in Lausanne den 1ten August 1912 und Semiramis, geboren in Konstantinopel den 10ten Juli 1914, die meinem verstorbenen Ehemann geraubten nun aufgefundenen und bei der Gerichtsbehörde hinterlegten Sachen entgegenzunehmen .... zukommen zu lassen, und bei dieser Angelegenheit [nicht kopiert] Maßregeln treffen u. Quittungen geben bis zur [nicht kopiert]
Lausanne, den 21.ten Dezember [nicht kopiert]
Helene Tschili[nicht kopiert]
[2 Vignetten-Stempel und Erklärung des Notars.]
No. 537 Le notaire Voursigian atteste la vérité de la signature apposée ici par Helène Tschilinkirian, de lui comme de sa présence, Lausanne le vingtetun décembre mil neuf cent quince.
[2 Beglaubigungsstempel: einer Kanzlei und des türkischen Generalkonsuls vom 22. bzw vom 30. Dezember ]
1 Okt. nach Kastamuni geschr.
[Botschaft Konstantinopel an das Generalkonsulat Konstantinopel, 21.1.1916]
In der dort bekannten Angelegenheit der Frau Dr. Helene Tschilinguirian-Apell aus Lausanne hatte das Ministerium des Innern Anf. Dezember v. Js. hierher mitgeteilt, daß ein Teil der Sachen, die Ihrem auf der Reise von Tschangri nach Ayasch ermordeten Manne geraubt waren, wieder aufgefunden worden sind und der Witwe anheimgestellt, behufs Empfangnahme dieser Sachen eine hier ansässige Persönlichkeit mit Vollmacht zu versehen. Da die daraufhin von der Frau Tschilinguirian bevollmächtigte Person nicht in der Lage ist, das Mandat zu übernehmen, bitte ich das Kais. Gkslt. um Namhaftmachung von geeigneten Persönlichkeiten, die auch gewillt sind, die nötigen Schritte in der Sache bei den türkischen Behörden zu tun, eventuell unter Angabe des beanspruchten Honorars.