Für Kriegserklärung an Rumänien muß verfassungsgemäß Zustimmung des Bundesrats eingeholt werden. Telegraphische Anfrage an Bundesregierungen ist bereits ergangen. Bundesrat wird schnellsten einberufen. Eventuelles Eingreifen unserer Truppen an Seite der Österreicher auch vor formeller Kriegserklärung erscheint aber um so weniger bedenklich, als Rumänien bereits avertiert ist, daß Krieg mit unseren Bundesgenossen auch Krieg mit uns bedeuten würde.