1915-09-10-DE-006
Deutsch :: de
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-09-10-DE-006
Quelle: DE/PA-AA/R 20015
Zentraljournal: 1915-A-28471
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Praesentatsdatum: 10/01/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: B. Nr. 832/K.N. 18
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Vize-Konsul in Alexandrette (Hoffmann-Fölkersamb) an den Reichkanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht


Alexandrette, den 10. September 1915

Euerer Exzellenz beehre ich mich im Folgenden über Alexandrette während des ersten Kriegsjahrs zu berichten.

Durchzug Militärpflichtiger.

Die Unsicherheit des Seeweges macht Alexandrette zum Hauptdurchgangspunkt für die über Aleppo und Konstantinopel heimwärts reisenden deutschen und oesterreichisch-ungarischen Militärpflichtigen aus Syrien, Palästina, Mesopotamien und Persien. Im ganzen sind vom 13. August bis Ende Januar in kleineren und grösseren Trupps, auch einzeln, etwa 400 deutsche Militärpflichtige zu Wagen oder zu Fuss in Alexandrette eingetroffen, durch das K. Konsulat in einem zu dem Zwecke eingerichteten Massenquartier oder den bescheidenen Gasthäusern des Ortes untergebracht (bis zu 110 gleichzeitig), zum grösseren Teil mit frischem und Dauerproviant versorgt und mit Barmitteln unterstützt und sodann über Bosanti im Taurus nach Konstantinopel weiterbefördert worden. Eine erhebliche Erleichterung und Verbilligung dieser Beförderung gewährte die durch das K. Konsulat erwirkte Benutzung türkischer Militärzüge und die Anwendung türkischer Militärfahrpreise (1/3). Die oestereich-ungarischen Militärpflichtigen wandten sich zumeist ebenfalls an dieses K- Konsulat.

Etappenstation.

In umgekehrter Richtung war Alexandrette seit Beginn der türkischen Mobilmachung Etappenstation für die IV. („syrische“) Armee Dschemals Paschas. Bedeutende Truppen- und Kriegsbedarfmengen kamen mit der Bagdadbahn-Zweiglinie Toprakkaleh-Alexandrette hier an und gingen auf der Fahrstrasse nach Aleppo (158 km) weiter. Selbst nach Zerstörung der Bahnverbindung (20. - 23. Dez.) nahmen noch erhebliche Truppenmengen unter Benutzung der Landstrasse von Norden ihren Weg über Alexandrette, so die X. Division des damaligen Obersten Trommer, die sich bei dem ersten Angriff auf den Sueskanal hervortat. Erst die Zerstörung auch dieser Fahrstrassenverbindung beendigte Alexandrettes Rolle als Etappenstation im Januar d.J.

Deutsche Offiziere.

Zahlreichen deutschen Offizieren, die während der türkischen Mobilmachung und späterhin von Konstantinopel kommend Aleppo zustrebten, konnte das K. Konsulat in mannigfacher Weise für Unterkunft und Weiterreise behilflich sein.

Kriegerische Ereignisse.

Angesichts der vorauszusehenden Rolle Alexandrettes als wichtige Etappenstation hätte man erwarten können, dass der Dreiverband diese Verbindung unmittelbar nach der Kriegserklärung unterbunden hätte. Dadurch wäre die rückwärtige Verbindung der syrischen Armee auf die damals noch fast unwegsame und schwierige Wegeverbindung längst der unvollendeten Hauptlinie der Bagdadbahn zwischen Ma‘mureh und Radschu beschränkt worden. Anstatt dessen blieb die Etappenstrasse über Alexandrette ungestört bis zum 20. Dez. v.J., an welchem Tage der englische Kreuzer „Doris“ den Bahnkörper der Zweiglinie Alexandrette an verschiedenen Punkten unbrauchbar machte. Wegen der Einzelheiten dieses ersten Angriffs auf die Bagdadbahn darf ich auf meinen gehorsamen Bericht vom 27. Dez. v.J. KN. 17 verweisen.

Von da ab haben feindliche Kriegsschiffe zunächst ständig, seit Mai mit grössseren oder kleineren Pausen vor Alexandrette gelegen, die Bahnlinie und die meist danebenlaufende Kunststrasse nach Norden weiter durch Beschiessung und Sprengung zerstört und die Schützengräben und Wachthäuser bei der Stadt sowie längst der Küste zwischen Dörtjol (30 km nördlich von A.) und Arsus (30 km südlich) beschossen. Anfang Februar wurde jeder Nachtverkehr auf den Landstrassen auch für Zivilisten untersagt. Allnächtlich lagen die sichtbarsten Stellen der Bahn und Strasse unter Scheinwerferbeleuchtung.

Im Ganzen wurden an 49 Tagen 2021 Granaten auf die genannte Strecke verfeuert. Das dadurch Erreichte ist etwa dies: Der Etappenverkehr hörte tatsächlich auf; auch der bürgerliche nahm stark ab, nachdem auch Zivilisten getötet worden waren. Der Bahnkörper ist an einer Anzahl Stellen unterbrochen, besonders durch Beschädigung mehrerer kleiner und einer größeren (eisernen) Brücke; ihre vorläufige Wiederherstellung kann selbst mit den hiesigen primitiven Mitteln in längstens 14 Tagen erfolgen. Die Fahrstrasse ist verschiedentlich zerstört, jedoch durch kleine Umgehungen seit Mai wieder fahrbar. Selbst der Seeweg ist in den letzten Monaten des ersten Kriegsjahres nicht ganz versperrt gewesen. Von Mai bis Juli haben verschiedene kleine Segler Alexandrette mit Kriegsmaterial nach Tripolis und Haifa gelangen können. Ebenso hat dieses K. Konsulat 3000 dz Rohkupfer für Deutschland, das seit Dezember hier lagerte und das die türkischen Behörden wegen Mangels an Transportmöglichkeiten nicht weiter schaffen zu können erklärt hatten, im Juni auf dem Seewege bis Payas (20 km nördlich) und mit Wagen und Lasttieren weiter an die Hauptlinie der Bagdadbahn befördern können. Von der Etappenverbindung abgesehen haben die feindlichen Kriegsschiffe einige militärisch wertlose Küstenwachthäuser zerstört, das hiesige Petroleumdepot mit 4000 Kisten Inhalt vernichtet, den in der Bucht von Ayas gegenüber von Alexandrette liegenden deutschen Dampfer „Odessa“ gesprengt, mehrmals die Telgraphenleitungen unterbrochen, Schanzarbeiten gestört und Schützengräben beschädigt. Die türkischen Truppen verloren etwa 10 Tote, 7 Gefangene und eine entsprechende Zahl Verwundeter. Auch einige Zivilisten wurden getötet und verwundet. 260 Granaten wurden auf die, nur zum Teil geglückte, Versenkung von 7 kleinen hier vor Anker liegenden Segelbarken verwandt. 30 Grananten meist grösseren Kalibers galten der deutschen Konsulatsflagge.

Bis zum 12. März d.J. besorgten die Zerstörungen und Ueberwachung der Etappenstrasse ausschliesslich englische Schiffe („Doris“ 20/12-17/1, 22/1-4/2, 26/2-12/3, „Properpine“ 17-20/1, „Philomele“ 5.-16./2 und „Bacchante“ 17.-26/2). Zeitweilig (7-28/1 und 28/2-12/3) gesellte sich ein, tageweise auch noch zweites französischen Schiff hinzu („D’Entrecastau“, „Carnot“ „Jauréguiberry“). Diese enthielten sich indessen in Gegenwart englischer Schiffe jeder Beschiessung. Zeitweise (7-22/2) lagen so drei bis vier Kriegsschiffe vor Alexandrette. Gelegentlich (28/12, 15/2, 1/3) liesss sich der russische Kreuzer „Askold“ blicken. Seit dem 12. März waren ausschliesslich französische Schiffe mit der Ueberwachung Alexandrettes befasst, die, wie erwähnt, seit Anfang Mai keine ständige mehr war. In der Regel erscheint seither wöchentlich ein- bis dreimal ein Kriegsschiff. Nur am 4. August - vielleicht zur Jahresfeier - versammelten sich vorübergehend 6 französische Kriegsschiffe vor der Stadt. Dass die Feier mit der Beschiessung von 7 kleinen leeren Seglern schloss, habe ich in meinem gehorsamsten Berichte vom 9. August d.J. KN 11 erwähnt. Seit dem 24. April erschienen in Begleitung der französischen Kriegsschiffe wiederholt auch englische Flugzeugmutterschiffe, von denen aus Aufklärungsflüge (mit Abwerfen von Werbeflugschriften verbunden) über Stadt und Umgegend sowie die Küste der Bucht bis Ayas und Adana unternommen wurden. Im übrigen beschränkten sich die Franzosen zumeist auf Abstreifen der Küste, Durchsuchung der wenigen (italienischen) Handelsschiffe, Beschlagnahme von Waren wie Zwiebeln, Apfelsinen, Kaffee, Felle, die nach neutralen Häfen gingen bezw. für hiesige Neutrale bestimmt waren. Ueber alle feindlichen Schiffsbewegungen habe ich der Kaiserlichen Botschaft telegraphische Wochenberichte erstattet.

Angeordnete Hinrichtung englischer Zivilisten.

Ein ernsterer Zwischenfall drohte aus der Tötung von vier Zivilpersonen und Verwundung andrer durch eine englische Granate am 24. Jan. d.J. zu entstehen. Die Ortsbehörden sahen die Tötung als vorsätzlich an („le commandant-assassin du Doris“ heisst es in einer amtlichen Note an die „Philomele“), und der Oberkommandierende der IV. Armee, Dschemal Pascha, ordnete auf ihre Berichte hin als Vergeltungsmassregel die Auslosung und Erschiessung der im Innern internierten englischen Zivilisten an. Die englische Admiralität drohte ihrerseits Vergeltung an den in englischen Häfen befindlichen türkischen Offizieren und Soldaten an, sowie nach Friedensschluss an den schuldigen Beamten. Am 12. Februar langten drei der ausgelosten Engländer zur Hinrichtung am Orte des „Verbrechens“ hier an, doch gelang es diesem K. Konsulat mit Hilfe der Kaiserlichen Botschaft zu vermitteln, den Nachweis zu ermöglichen, dass von absichtlicher Tötung der Zivilisten keine Rede sein könne und die Erschiessung der Engländer zu verhindern, endlich auch eine englische Entschädigung an die Hinterbliebenen der Opfer in die Wege zu leiten.

Auch bei andern Gelegenheiten konnte das K. Konsulat im Sinne einer ruhigeren Auffassung bei den Ortsbehörden wirken.

Verteidigungsmassregeln.

Die Verteidigung der Stadt war von Anfang an lediglich auf Verhinderung einer Landung gerichtet. Landungen in ganz kleinem Massstabe, zur Brückensprengung, Telegraphenzerstörung usw. haben verschiedentlich (englischerseits etwa 8 Mal) stattgefunden und zwar zum Teil dicht bei der Stadt. Selbst solche Landungen vermochte die Verteidigung trotz der ihr sehr günstigen Bodenbeschaffenheit nur zum Teil zu verhindern, da die Truppen in den ersten Monaten an Zahl (etwa 2000 Mann auf 40 km verteilt), Ausbildung (Gendarmerie, zum Teil alte Leute ohne rechte Ausbildung, z.T. auch unausgebildete Freiwillige), Bewaffnung (alte Martinigewehre mit Munition aus dem Russenkriege von 1876) und Führung (wenige Offiziere und Unteroffiziere) ganz unzulänglich war. Von Anfang Februar verbesserten sich diese Verhältnisse etwas, vor allem durch allmähliche Umbewaffnung und Hinzuziehung regulärer Truppen, sind aber - wie ich in meinem Berichte vom 6. d.Mts KN. 16 darzulegen die Ehre hatte - seit einigen Monaten wieder sehr dürftig geworden, von der verbesserten Bewaffnung abgesehen. Einige Monate hindurch waren auf einer der Aleppostrasse beherrschenden Höhe bei km 5 derselben 2 [zwei] 7,5cm-Gebirgsgeschütze aufgestellt, einige Tage lang (Ende Mai) 2 km nördlich der Stadt zwei ältere 12 cm-Geschütze, letztere mit der unausgeführt geblieben Absicht, auf das nächste feindliche Schiff zu schiessen. Auch ein Maschinengewehr hat sich zeitweise an der Verteidigung beteiligt. Heute ist keine dieser Spezialwaffen mehr hier.

Dass mir eine erfolgreiche Verteidigung des Platzes gegen eine Landung in grösserem Masstabe unter den gegenwärtigen Umständen unwahrscheinlich erscheint, habe ich in meinem Bericht vom 6. d.Mts. darzulegen die Ehre gehabt.

Brauchbares Material für gewisse Kriegszwecke (Holz, Schubkarren, Hacken, Schippen, Zelte, Schmalspurbahnmaterial) erhielt die türkische Regierung von der hiesigen Hafenbaufirma Philipp Holzmann & Cie.

Verschickung feindlicher Elemente.

Zu den Verteidigungsmassnahmen darf auch die Verschickung verdächtiger Bevölkerungselemente ins Innere gerechnet werden. Als erstes erfolgte Ende Februar die Räumung des 30 km nördlich Alexandrettes nahe der Küste gelegenen armenischen Fleckens Dörtjol, von wo aus angeblich mit feindlichen Schiffen Verbindung bestanden haben soll. Mitte März wurden einheimische Dragomane der feindlichen Konsulate in Alexandrette nach Damaskus, Ende Juni die noch verbliebenen feindlichen Ausländer (nur noch Frauen) nach Urfa verschickt. Am 1. August begann die Abschiebung sämtlicher Armenier in Alexandrette (rund 1000) und Umgebung (ebensoviel) ins Innere; sie war als dauernde Neuansiedlung gedacht (vgl. meinen gehorsamsten Bericht vom 6. d.Mts. KN. 17). Am 21. Juli reiste der italienische Vizekonsul (Wahlkonsul) nebst einigen anderen bessergestellten Italienern ab. Anzahl sonstiger Italiener verblieb hier. Sie sollten ebenso wie die abreiselustigen Griechen durch ein amerikanisches vor Beirut stationiertes Kriegsschiff abgeholt werden, doch ist dieses noch nicht erschienen. Im Allgemeinen sind die türkischen Behörden in diesen Fragen hier recht milde verfahren.

Kriegs-Werbetätigkeit.

Ein Kriegs-Lese-und Bildersaal zu Werbezecken besteht unter meiner Leitung seit dem 8. August vor. Jahres. Wegen der Einzelheiten darf ich gehorsamst auf das anliegende Schreiben an den Kaiserlichen Gesandten Freiherrn Max von Oppenheim verweisen.

Den von den Behörden und religiösen Gemeinden veranstalteten politischen Feiern (Sieges- und Trauerfeiern, Festgottesdienste) habe ich regelmässig beigewohnt und die sich bietenden Gelegenheiten zu rednerischer Beeinflussung wahrgenommen.

Auch sonst hat sich das K. Konsulat die Pflege der Beziehungen zur Bevölkerung und zu den türkischen Zivil- und Militärbehörden angelegen sein lassen. Diese letzteren Beziehungen sind ausgezeichnet, die zur Bevölkerung, auch der nichtmuselmanischen, gut.

Wirtschaftliche Verhältnisse.

Wenn auch Alexandrette seine letzte Dampferverbindung mit Europa, die italienische, erst Anfang Mai d.J. verlor, so hörte doch infolge allgemeiner Ursachen die Einfuhr schon gleich nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg so gut wie ganz auf. Ebenso blieb die Ausfuhr, zum Teil schon infolge der Ausfuhrverbote und der sonstigen Schwierigkeiten, die die Militärbehörden gerade in Alexandrette machten, mehr als kümmerlich und hörte im April d.J. ganz auf. Da Alexandrette vom Durchfuhrhandel lebt, bedeutete dies eine Notlage für die Bevölkerung. Starke Requisitionen während der Zeit, wo Alexandrette Etappenstation war, die weitgehenden Einberufungen zum Militärdienst, eine starke Abwanderung der Bewohner seit dem Erscheinen feindlicher Kriegsschiffe, die obenerwähnte Abschiebung der Armenier ein vernichtendes Auftreten von Heuschrecken, Teuerung selbst der unentbehrlichsten Gegenstände der Lebensführung, dies alles trug zur weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung bei. Diese ist innerhalb des ersten Kriegsjahres auf ein Drittel gesunken.

Zerstörung des K. Konsulat.

Näheres über die Beschiessung des Konsulates durch den französischen Kreuzer „D’Estrées“ am 13. Mai und den Kreuzer „Jeanne d’Arc“ am 4. Juli sowie über das erneute Vorgehen des Ersteren am 8. August enthalten meine gehorsamen Berichte vom 26. Mai KN. 7 (8), 25. Juli KN. 9 und 9. August KN. 11. Ebendort habe ich auch erwähnt, dass dieses Vorgehen den Franzosen bei ihren hiesigen Freunden ein gut Stück Sympathie gekostet hat, wie denn überhaupt das allgemeine Urteil in der Bevölkerung über die hiesige Tätigkeit der französischen Flotte - im Gegensatz zu dem Eindruck des englischen Vorgehens - der ist, dass sich die Franzosen lächerlich benommen haben.

Wegschaffung deutscher Frauen und Kinder.

Der im vorigen Herbste seitens der Kaiserlichen Botschaft gegebenen Anregung, für den Fall einer feindlichen Landung die Wegschaffung der deutschen Frauen und Kinder vorzubereiten, habe ich angesichts der obern dargelegten tatsächlichen Ereignisse insofern entsprochen, als ich allgemeine Verhaltensmassregeln verabredete und zu gewissen kritisch erscheinenden Zeiten - beim Eintreffen vertraulicher amtlicher Alarmnachrichten von türkischer Seite - Beförderungsmittel (Pferde, Esel, Wagen) mietete und bereithielt, ferner auch den zweiten Kawassen des Konsulats beritten machte und einen dritten in Dienst nahm. Diese letzteren Massnahmen waren auch durch die infolge der Konsulatsbeschiessung eingetretenen eigenartigen Verhältnisse geboten, zu denen die Unterbringung eines Teils des Konsulatsarchivs in dem Gebirgsort Seuklik gehört.

Abschrift dieses Berichts geht an das K. Konsulat in Aleppo und die Kaiserliche Botschaft.


Hoffmann



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved