1915-11-12-DE-013
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Quelle: DE/PA-AA/R14089; BoKon 171
Zentraljournal: 1915-A-33704
Botschaftsjournal: A53a/1915/6581
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Praesentatsdatum: 11/21/1915 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 669
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Geschäftsträger der Botschaft Konstantinopel (Neurath) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 669
Pera, den 12. November 1915

Abschrift

1 Anlage.

Aus Anlaß seiner Mission auf dem ostanatolischen Kriegsschauplatze hatte der Feldmarschall von der Goltz die Bitte ausgesprochen, ihm Abschriften der in der Armenierfrage an die Kaiserlichen Konsulate ergangenen Weisungen mitzuteilen und ihn gleichzeitig über unsern Standpunkt in dieser Frage zu orientieren. Ich habe ihm daraufhin die in Abschrift beigefügte Aufzeichnung zugehen lassen.

Die Bitte des Feldmarschalls war unter anderem veranlaßt worden durch eine schon vor längerer Zeit von der türkischen Heeresleitung geplante Expedition gegen eine Anzahl Christen syrischer Konfession, die sich im Verein mit Armeniern an einem schwer zugänglichen Punkte zwischen Mardin und Midiat verschanzt haben, um sich den vom Vali von Diarbekir organisierten Christenmetzeleien zu entziehen. Da die ursprünglich mit dieser Expedition beauftragte IV. Armee (Dschemal Pascha) zu weit entfernt war, hatte der Feldmarschall einem Detachement der III. Armee den Befehl gegeben, die Ordnung dort wiederherzustellen. Der Konsulatsverweser Holstein in Mossul hatte seinerseits mit Rücksicht darauf, daß es sich um keinen eigentlichen Aufstand handelt, im Einvernehmen mit dem Vali von Mossul auf den Weg von Unterhandlungen mit den Belagerten verwiesen und es als wünschenswert bezeichnet, daß außer andern Persönlichkeiten Herr von Scheubner-Richter, dessen Truppen ebenfalls an der Expedition teilnehmen sollten, den Verhandlungen beiwohnte. Der Feldmarschall, der mit Recht nicht wünschte, daß deutsche Offiziere sich in diese Angelegenheit einmischen, hat indes Befehl gegeben, daß Herrn von Scheubners Truppe nicht zu der fraglichen Expedition herangezogen werde. Im übrigen hat, wie ich höre, das türkische Große Hauptquartier die bei Midiat stehenden Detachementsführer angewiesen, wenn möglich die Angelegenheit im Verein mit dem Vali gütlich zu regeln.


N[eurath]

Anlage

I. Instruktionen der Kaiserlichen Botschaft an die Kaiserlichen Konsulate betreffend Behandlung der Armenierfrage:

Unter dem 31. Mai wurden die Konsulate Erzerum, Mossul, Adana, Aleppo und Bagdad davon verständigt, dass das Kriegsministerium zur Eindämmung armenischer Spionage und um Massenerhebungen der Armenier vorzubeugen neben andern Massnahmen (wie Schliessung der Armenischen Schulen, Unterdrückung der Armenischen Zeitungen u.s.w.) beschlossen habe, alle nicht ganz einwandfreien Familien aus den damals insurgierten Zentren nach Mesopotamien zu überführen, sowie daß Enver Pacha uns dringend ersucht hatte, ihm hierbei nicht in die Arme zu fallen. An diese Mitteilung war die Bemerkung geknüpft, dass wir mit Rücksicht auf die politische und militärische Lage der Türkei die Massnahmen der Regierung nicht grundsätzlich hinderten, sondern nur in der Ausführung zu mildern suchten.

In diesem Sinne waren bereits vorher – unter dem 19., bezw. 21. Mai – die Konsulate Erzerum und Adana auf ihre Anfragen besonders beschieden worden. Dem Konsulate Erzerum war dabei aufgegeben worden, seine Verwendung für die Armenier in die Form eines freundschaftlichen Rates zu kleiden, um ihr den Charakter einer amtlichen Demarche zu nehmen. Unter dem 21. Juni wurde dasselbe Konsulat angewiesen beim Vali energische Vorstellungen gegen das Abschlachten der Deportierten zu erheben, da solche Vorfälle das Ansehen der Türkischen Regierung im neutralen Auslande und bei ihren eigenen Freunden schädigten und die Autorität ihrer Behörden untergrüben. In diesem Erlasse heißt es weiter: „Repressalien und Racheakte seitens der Russen und Armenier in den von diesen besetzten Distrikten sind unausbleiblich. Auch wird erneut Grund zur fremden Einmischung in die Armenischen Angelegenheiten gegeben und die Stellung der Türkei bei den künftigen Friedensverhandlungen unnötig erschwert. Wenn wir auch gegen die Deportation der Armenier, soweit sie durch die Kriegslage gerechtfertigt ist, Nichts einwenden können, so müssen wir doch um so energischer, auch in unserem Interesse, darauf dringen, daß Niedermetzelungen der wehrlosen Bevölkerung unterbleiben, und es ist Pflicht der Ortsbehörden solche Vorkommnisse mit allen Mitteln zu verhindern, wenn sie nicht eine schwere Verantwortung auf sich laden wollen.“

Der Konsul in Trapezunt wurde unter dem 25. Juni und 9. September instruiert, dem Vali den Schutz der Deportierten anzuempfehlen.

Er sowohl wie die Konsuln zu Aleppo, Erzerum, Mossul, Samsun haben sich wiederholt im Sinne des Vorstehenden bei den Provinzialbehörden verwendet.

Nachdem hier durch Berichte aus den verschiedensten Quellen bekannt geworden war, daß man vielfach die deutsche Regierung und ihre Vertreter in der Türkei als die Urheber der Armenierverfolgungen bezeichnete, erging unter dem 11. August folgende Weisung an die in Betracht kommenden Konsulate:

„Die Armeniergreuel haben in den letzten Wochen trotz unserer wiederholten Vorstellungen einen Umfang angenommen, der es uns zur Pflicht macht unsere entschiedene Missbilligung dieser Vorgänge wo erforderlich zum Ausdruck zu bringen. Verschiedentlich ist von Türkischen Offizieren, Beamten, Geistlichen und anderen Personen im Innern offen ausgesprochen worden, daß wir die Urheber dieser Greuel seien: einer solchen uns kompromittierenden Auffassung ist gegebenenfalls energisch entgegenzutreten.“

II. Unser Standpunkt in der Armenischen Frage war der, dass die Türkische Regierung im militärischen Interesse und im Interesse der inneren Sicherheit des Landes berechtigt war zu ausserordentlichen Mitteln zu greifen, die als Akte der Notwehr bezeichnet werden können, wie z.B. die zwangsweise Verschickung der Armenischen Bevölkerung aus den durch die Russische Invasion und durch die Aktion der Französischen und Englischen Flotten bedrohten Gebieten.

Dahingegen haben das Auswärtige Amt und die Kaiserliche Botschaft die Ausschreitungen aller Art gemißbilligt, die sich im Gefolge dieser Zwangsmassregeln einstellten: die Ermordungen einzelner Persönlichkeiten, die Massenhinrichtungen, wie sie namentlich in Diarbekir und Kaissarié stattgefunden haben, die Überfälle auf die Verbanntentransporte, die an einzelnen Orten (in Musch, Erzerum, Ersindschan, Trapezunt, Diarbekir, Angora, Malatia) systematisch organisierten Niedermetzelungen von Tausenden wehrloser Männer und Frauen, die Ausdehnung der Metzeleien auf die Christen anderer Konfessionen, die keine politische Interessengemeinschaft mit den eigentlichen (s.g. Gregorianischen) Armeniern haben und ihnen zum Teil feindlich gegenüberstehen; auch die schonungslose Behandlung der Ausgesiedelten, die aller Subsistenzmittel beraubt, dem Hunger und Elend preisgegeben wurden, erschien nicht zu rechtfertigen.

Ebensowenig ist vom militärischen Standpunkte aus die Aussiedlung der armenischen Bevölkerung aus den vom Kriegsschauplatz entfernten Landesteilen zu begründen.

Der wirtschaftliche Schaden, den diese Massregel angerichtet hat, berührt in gleichem Masse Handel, Ackerbau und Industrie des Landes; die deutschen Interessen sind schon jetzt empfindlich in Mitleidenschaft gezogen.

Die Kais. Botschaft hat die Pforte im gemeinschaftlichen Interesse der Verbündeten wiederholt auf die politischen und handelswirtschaftlichen Folgen der Armenierverfolgungen aufmerksam gemacht und auf Abstellung der schlimmsten Missbräuche gedrungen; sie hat hierbei absichtlich den humanitären Standpunkt nicht betont und auch den Anschein gemieden, als ob sie sich in eine innerpolitische Angelegenheit mischen wollte.

In zahlreichen Fällen, in denen deutsche Interessen berührt waren, hat die Botschaft in offizieller und offiziöser Form sich für einzelne Armenier verwendet. Ebenso hat die Botschaft wiederholt einzelne Konsulate angewiesen in der geeigneten Form Vorstellungen gegen die vorgekommenen Greueltaten zu erheben und für humane Behandlung der Armenier sich zu verwenden. Endlich ist unsererseits die Pforte auf einzelne besonders schwere Ausschreitungen aufmerksam gemacht worden. Um so peinlicher ist die Kais. Botschaft berührt durch die Auffassung weiter Kreise im Innern des Landes, namentlich auch in Anatolien, wonach die Deutsche Regierung das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Armenier provoziert und die Konsuln in den Provinzen die Lokalbehörden bei den Armenierverfolgungen unterstützt und ermutigt hätten. Diese Auffassung herrscht nicht nur bei den Armeniern, sondern auch bei den Türken, und wird, wie wiederholte Nachrichten zeigen, von türkischen Beamten und Militärs höheren und niederen Grades geflissentlich verbreitet. Gegen diese Ausstreuungen muss deutscherseits ganz entschieden protestiert werden und die Kais. Regierung behält sich vor, im geeigneten Zeitpunkt auch in der Öffentlichkeit energisch dagegen Front zu machen.



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