1915-12-15-DE-005
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Quelle: DE/PA-AA/R 20035
Zentraljournal: 1915-A-36489
Erste Internetveröffentlichung: 2017 Juni
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1915.06-1916.12
Praesentatsdatum: 12/18/1915 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 492
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Gesandte in Bukarest (Bussche-Haddenhausen) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht


Bukarest, den 15. Dezember 1915

Abschrift.

Euerer Exzellenz beehre ich mich über das von Rumänien, Griechenland, Serbien und Montenegro unmittelbar nach Unterzeichnung des Bukarester Friedens geschlossene geheime Abkommen folgendes zu berichten:

Dasselbe ist am 12. August 1913 hier in Bukarest unterzeichnet worden. Sein Zweck war einzig und allein eine Gewähr für die sichere und wortgetreue Ausführung des Bukarester Friedens zu schaffen. Der Geheimvertrag ist ganz kurz gefaßt und enthält die Bestimmung, daß die Kontrahenten sich verpflichten nötigenfalls auch mit ihrer ganzen Militärmacht für die Aufrechterhaltung des „status quo“ solange einzutreten, bis Bulgarien die verfassungsmäßige Anerkennung der Beschlüsse des Bukarester Friedens geben wird. Da die große „Sobranja“ den Bukarester Friedensvertrag bis jetzt noch nicht anerkannt hat, so hätte, nach Ansicht derjenigen, die schon immer zum Kriege gegen uns hetzen, für Rumänien die Verpflichtung bestanden, Serbien gegen die bulgarischen Angriffe zu schützen. Tatsächlich konnte dieser Vertrag indessen Rumänien keine Verpflichtung zum Eingreifen auferlegen, da er ja nur die Ausführung des Bukarester Friedens bezweckte, somit nach Abgrenzung und offizieller Besitznahme der entsprechenden bulgarischen Territorien hinfällig wurde. Zudem hätten König Karol sowohl als auch sein damaliger Premierminister, Herr Maiorescu, niemals einen Geheimvertrag akzeptiert, der Rumänien in Widerspruch mit seinen Verpflichtungen dem Dreibund gegenüber gebracht hätte.

Wie mir der Minister des Äußeren Herr Porumbara sagte, vertritt auch die Regierung den indiskreten Veröffentlichungen Take Jonescus gegenüber den Standpunkt vollkommener Gleichgültigkeit. Rumänien habe Serbien seinerzeit erklärt, daß der Vertrag gegenstandslos geworden sei und Rumänien nicht zur Hilfe gegen Bulgarien verpflichte.

Nach einer weiteren Äußerung des Ministers des Äußeren sollen Anfang 1914 Venizelos und Passitsch hier gewesen sein und Rumänien ein Bündnis mit Griechenland und Serbien, wie es zwischen Griechenland und Serbien abgeschlossen worden war, vorgeschlagen haben. Die Regierung habe dieses Anerbieten abgeschlagen mit der Begründung, daß auf dem Balkan keine Spaltung unter den dortigen Staaten eintreten solle, und sie nur für ein Bündnis aller Balkanstaaten einschließlich der Türkei zu haben sein würde.


[Bussche]



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