<Großwesir anregt, deutsch-türkischen Vertrag vom 2. August v.J. nunmehr zu annullieren. Befürworte dies um so mehr, als wir damit von der Integritätsklausel (§ 4) entlastet werden und anheimstelle, mir gleichzeitig mit Vollmachten für an 11. d.M. gezeichneten Vertrag, den alten Vertrag zwecks Rückgabe bezw. Vernichtung zurückzuschicken.>
Gegen Vorschlag bestehen m.E. keinerlei Bedenken. Ich werde Urkunden demgemäß mit entsprechender Instruktion übermorgen durch Feldjäger nach Konstantinopel senden, falls mir nicht inzwischen seitens E.E. andere Weisung zugehen sollte.
Einverstanden