1914-09-12-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/R 22402
Zentraljournal: 1914-A.H.-874
Erste Internetveröffentlichung: 2012 April
Edition: Die deutsche Orient-Politik 1911.01-1915.05
Praesentatsdatum: 09/14/1914 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: B. Nr. 93
Zustand: A
Letzte Änderung: 06/17/2017


Der Chef des Admiralstabes der Marine (Pohl) an den Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Jagow)

Schreiben



B.Nr. 93.

Großes Hauptquartier, den 12. September 1914.

Seine Majestät der Kaiser haben Allerhöchst sich mir gegenüber dahin ausgesprochen, daß mit allen Mitteln versucht werden muß, die Türkei zur Eröffnung des Krieges gegen Rußland zu veranlassen und daß dazu die Mittelmeerdivision im Verein mit der türkischen Flotte sobald als angängig eine energische Aktion gegen Rußland einleitet.

Das Ziel der Operationen der Mittelmeerflotte muß in erster Linie die Schädigung der russischen Flotte und die Erkämpfung und Behauptung der Seeherrschaft im Schwarzen Meer sein. Die Seeherrschaft ist die Vorbedingung für alle Operationen der türkischen Armee gegen Rußland, mögen sie sich gegen Batum oder gegen Odessa richten.

Der Zeitpunkt des Beginns der Operationen ist abhängig von der Herstellung der Gefechtsbereitschaft der türkischen Flotte und von der Herstellung der vollen Kampfbereitschaft der Dardanellenbefestigung, um Konstantinopel gegen feindlichen Überfall aus dem Marmarameer zu sichern und dadurch die erforderliche Rückendeckung für die Flottenoperation zu haben. Die Wahl des richtigen Zeitpunkts muß Kontreadmiral Souchon überlassen werden, da nur er beurteilen kann, wann die genannten Vorbedingungen erfüllt sind.

Ich bitte daher, folgendes Telegramm an den Herrn Botschafter in Konstantinopel für Kontreadmiral Souchon richten zu wollen. „Seine Majestät der Kaiser wünschen energisches Vorgehen im Schwarzen Meer, sobald Sie sich stark genug dazu fühlen und Verteidigungsfähigkeit der Dardanellen gegen Forcierung gesichert ist. Operationsziel ist Unschädlichmachen der russischen Schwarzen-Meer-Flotte und dadurch Erkämpfung und Behauptung der Seeherrschaft im Schwarzen Meer als Vorbedingungen für die Operationen der türkischen Armee, die auf dem Seewege angesetzt werden müssen. Weiterhin ist Schädigung der vor den Dardanellen stehenden feindlichen Streitkräfte durch Torpedobootsangriffe anzustreben.

Admiral.“


[v. Pohl]
[Bethmann Hollweg 14.9. an Botschaft Konstantinopel (No 7)]

(Antwort auf Telegr. No 791.

1. Expedition gegen Aegypten und antienglische Bewegung des Islam bleibt für Endziel des Kriegs Hauptsache. Bitte Marschall Liman zu verständigen, daß dies der Wille Seiner Majestät ist.

[gestrichene Erstfassung: 2. Eine Demonstrationsfahrt nach Varna Constanza ist nach Ansicht hiesiger militärischer Stellen nur dann von militärischem wirklichen Erfolg, wenn vorher oder wenigstens gleichzeitig russischen Schwarzmeerflotte unschädlich gemacht und dadurch Seeherrschaft im Schwarzen Meer gesichert ist.

In noch höherem Maße gilt das der Landung in Odessa. General Liman wird entsprechend durch Generalstab verständigt.

3. Bitte Admiral Souchon nachstehendes Telegramm zu übermitteln.

Wenn Demonstrationsfahrt den politischen Erfolg hat, daß sie Türkei für gesammte Kriegsdauer an unsere Seite reißt, soll sie auch dann schleunigst durchgeführt werden, wenn nach Ansicht des Admirals Souchon die Erkämpfung der Seeherrschaft auf Schwarzem Meer gegenwärtig noch undurchführbar sein sollte.]

2. Die hiesigen militärischen Stellen halten die Erkämpfung der Seeherrschaft im Schwarzen Meer für Vorbedingung aller militärischen Operationen gegen Rußland auf dem Wasser. Sollte Admiral Souchon sich stark genug fühlen zur Demonstrationsfahrt nach Varna Constantza, so wäre dieselbe aus politischen Gründen höchst erwünscht.

3. Landung in Odessa, solange Seeherrschaft nicht erkämpft nach Ansicht militärischer Stellen wegen Gefährdung der Transportschiffe ausgeschlossen. Bitte hiervon General Liman auf Befehl Seiner Majestät verständigen.

4. Bitte Admiral Souchon nachstehende Depesche übermitteln. < …>.)



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