Wir empfingen Ihren Brief vom 18. August und erlauben uns darauf hinzuweisen, dass die Fristversäumnis nur aus dem Grunde entstanden ist, weil wir die Benachrichtigung über die Anmeldung der Forderung zu spät erhielten infolge der eingetretenen Verkehrsschwierigkeiten. Wir sind der Ansicht, dass bei Prüfung der Schulden des Artin Nercessian unbedingt festgestellt sein muss, dass wir eine Restakzeptforderung hatten und haben wir ja auch den Kunden fortlaufend teilweise direkt durch die Deutsche Orientbank zur Zahlung aufgefordert; andernteils ist es doch klar, dass auch die türkischen Behörden genau darüber unterrichtet sind, dass die Postverbindung augenblicklich nicht so gut funktioniert wie in Friedenszeiten, sodass hierauf unbedingt Rücksicht genommen werden müsste. Jedenfalls werden alle Gläubiger des Artin Nercessian nichts dagegen einwenden können, wenn unsere durchaus zurechtbestehende Forderung noch nachträglich berücksichtigt wird und bitten wir Sie deshalb nochmals höflichst, in dieser Angelegenheit zu vermitteln und die Sache den türkischen Gerichten in Adana zu unterbreiten.
Es sollte uns freuen recht bald eine günstige Antwort von Ihnen zu erhalten und zeichnen wir hochachtungsvoll
Eine nachträgliche Berücksichtigung der Forderung gegen die Firma Artin Nercessian kann, nachdem die für die Anmeldung von Forderungen bei der Liquiditätskommission gesetzlich vorgesehene Frist verstrichen ist, nur im ordentlichen Rechtwege erfolgen. Sollten Sie, wie ich aus Ihrem Schreiben annehme, bereit sein, Ihre Forderung auf diesem Wege geltend zu machen, so stelle ich Ihnen erg. anheim, event. durch Vermittlung der Deutschen Orientbank in Adana einen dortigen Rechtsanwalt mit Ihrer Angelegenheit zu befassen. Die Kais. Botschaft ist ebensowenig wie das Kais. Konsulat in Adana in der Lage, Ihre Forderungen vor den türk. Gerichten selbst zu verfolgen.