1916-04-19-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 100/Bl. 73
Botschaftsjournal: 10-12/1916/4918
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Vizekonsul in Alexandrette (Hoffmann-Fölkersamb] an die Botschaft Konstantinopel

Bericht


Alexandrette, 19. April 16

Nr. 270

Der Verkauf zurückgelassenen armenischen Eigentums, der hier in den letzten Tagen in Anwesenheit des Vorsitzenden der Liquidationskommission in Antakia vor sich ging, ist auf höheren Befehl am 16. d.Mts. eingestellt worden.

Als dem öffentlichen Verkaufe verfallenes Eigentum behandelt übrigens Kommission und Gericht im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut , der von „metrukeh“, „propriété délaissée“ [zurückgelassenem Eigentum] spricht, auch solche Gegenstände, die von den Verschickten in der Absicht, sie später nachkommen zu lassen, bei Privatleuten in Verwahrung gegeben wurden.

Abschrift geht dem K. Konsulat Aleppo zu.


Hoffmann



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