Über den wesentlichen Inhalt des türkisch-bulgarischen Abkommens mitteilt Halil Bey folgendes:
1. Wird einer der beiden vertragschließenden Teile von einem Balkanstaat angegriffen, so ist der andere Teil ihm zur Hilfeleistung verpflichtet.
2. Wird einer der beiden Teile zum Angriffskriege genötigt, so ist der andere Teil zu wohlwollender Neutralität verpflichtet.
3. Vertrag gilt zunächst für die Dauer des gegenwärtigen Krieges; wird er jedoch innerhalb eines Monats nach der Demobilisation nicht gekündigt, so gilt er für weitere 5 Jahre.
Abkommen ist in Sofia von Talaat Bey unter Vollmacht gezeichnet und später ratifiziert worden. Beitritt Rumäniens ist nicht vorgesehen.
Mitteilung des Vertragstextes ist mir zugesagt.