Von den besonderen Gründen abgesehen, die hiernach die Ausführung der Absicht des Herrn Bischofs von Metz im gegenwärtigen Zeitpunkt und in der geplanten Form nicht unbedenklich erscheinen lassen, glaubt jedoch das Auswärtige Amt, die Vornahme von Sammlungen für die Armenier nicht unbedingt ablehnen zu sollen. Solche Sammlungen würden vielmehr, wenn sie zu gelegener Zeit, in bescheidenem Rahmen und unter Vermeidung jeden Aufsehens, möglichst auch ohne Verlautbarung im kirchlichem Amtsblatt vorgenommen werden, vom politischen Standpunkt sogar nützlich wirken können. Denn sie dürften uns eine willkommene Handhabe bieten, um nach Friedensschluß den Verleumdungen unserer Gegner entgegenzutreten, wonach die Türken zu ihrem rücksichtslosen Vorgehen gegen die Armenier deutscherseits angestiftet sein sollen.
Da die Angelegenheit hier Anfang d.J. im vorstehenden Sinne mit dem Abg. Erzberger besprochen worden war, habe ich nicht verfehlen wollen, E.E. von der grundsätzlichen Stellung des A.A. zu unterrichten. Eine ganz vertr. Verständigung des Herrn Gouverneurs von Metz darf ich E.E. erg. anheimstellen.