Zu Nr. 737 vom 9.9.1914
Euerer Exzellenz beehre ich mich im Einverständnis mit dem Herrn Chef des Generalstabs des Feldheeres ergebenst mitzuteilen, <daß dem Ersuchen der Türkei um Überlassung von Offizieren, Geschützen und Munition zur Zeit, d.h. bevor die Türkei sich im Kriegszustand mit unseren Gegnern befindet, nicht entsprochen werden kann. Mit dem Zeitpunkt des Beginns der Feindseligkeiten würde jedoch den Wünschen in denkbar weitestem Umfange entsprochen werden.>
Kriegsminister erklärt, im Einverständnis mit Generalstab, <…>. Bitte Constantinopel entsprechend bescheiden.