[Ganz vertraulich. Angelegenheit mit Hrn. Radoslawow im Sinne der Weisung eingehend besprochen. Er warnt eindringlich auf die Zurückziehung der Zivilverwaltung Prisrend Pristina Kazanik (in Elbassan sei keine) zu bestehen. Österreichische Regierung möge im Hinblick auf Vertrag im Recht sein, innenpolitische Lage Bulgariens und Rücksicht auf seine (Radoslawows) persönliche Stellung sollte aber abhalten Bogen zu überspannen. Zurückziehung Zivilverwaltung im jetzigen Augenblick werde öffentliche Meinung aufbringen, russophile Agitation fördern und König, der auf die mit Demokraten sympathisierenden Generale höre und sich in einer Rede in Prisrend persönlich engagiert, derart verstimmen, daß er (Radoslawow) leicht zum Rücktritt gezwungen sein könnte.] Ganz vertraulich andeutete Radoslawow, in späterem Zeitpunkt, nach Regelung Salonik, könne vielleicht vermittelnder deutscher Vorschlag erfolgen, der etwa Prisrend Albanien, Pristina Bulgarien zuteile.
Radoslawow zurückkam auf Rede in Nisch, in der Seine Majestät der Kaiser ausgesprochen habe, von Bulgarien erobertes Land solle ihnen verbleiben, und bemerkte noch sehr erregt, wenn österreichisches Hauptquartier so weiter gegen ihn vorgehe, werde er Haltung ändern und sich verteidigen müssen. [Er höre, Wien verbreite, seine Stellung sei geschwächt: sie habe sich im Gegenteil in letzter Zeit außerordentlich gefestigt. Wenn Österreicher (die vom hiesigen Militärattaché) bei kürzlicher Auseinandersetzung in Küstendil leider ausgesprochene Drohung verwirklichen und bulgarische Munition sperren wollten, so könne er damit erwidern, daß er Munitionsdurchfuhr nach Türkei sperre usw.
Ich habe Radoslawow freundschaftlich beruhigt, versichert, wie hoch wir ihn schätzten und hervorgehoben, daß doch nur Meinungsverschiedenheiten zwischen Freunden vorlägen, die verglichen mit historischer Neuorientierung Bulgariens politisch nur untergeordneter Art und solcher Aufregung nicht wert usw. Zusagte Bedenken Radoslawows Berlin zu melden, wiederholte aber, daß wir Berechtigung österreichischen Wunsches nicht zu verkennen vermöchten, denn Zivilverwaltung könne leicht als Präjudiz aufgefaßt werden.
Radoslawow erklärte mir darauf bestimmt, Zivilverwaltung solle kein Präjudiz bilden. Auf meine Frage, ob er eventuell zu solcher schriftlichen Erklärung an Österreich bereit, schien er nicht abgeneigt.
Vielleicht könnte solche Erklärung Ausweg bieten. Halte zwar für möglich, daß Radoslawow ihm drohende Schwierigkeiten absichtlich übertreibt, kann mich aber dennoch Befürchtung nicht verschließen, daß weitere Nachgiebigkeit gegen Österreich ihm bei König und Militär schade, was gegenwärtig kaum in unserem Interesse.]
Vertraulich.
Bei allgemeinen Mitteilungen, die ich meinem österreichischen über den Verlauf der Unterredung machte, habe ich Radoslawows Anregung wegen eventueller späterer Verteilung der strittigen Ortschaften nicht erwähnt.