Unter den dargestellten Umständen sind Sie ermächtigt bei dortigem Oberkommando wegen der vertriebenen Armenier vorstellig zu werden und wenn Zurücknahme Maßregeln aus militärischen Gründen untunlich auf humane Behandlung der ausgewiesenen wehrlosen Bevölkerung hinwirken.
Sie wollen Ihre Einwirkung indes in den Grenzen eines freundschaftlichen Rates halten und bei derselben den Charakter einer amtlichen Demarsche vermeiden.