zu 1. Nachdem Vorbehalt mündlich gemacht genügt vorgeschlagene Einschaltung unter Nr. 5 und erübrigt sich Note.
zu 2. Einverstanden
zu 3. <Da bisheriger Meinungsaustausch sachlich bereits Einverständnis ergeben hat, daß provozierter Angriff keinen casus foederis bildet, wollen wir auf Zusatz von provoquée nicht bestehen.> Bitte mit entsprechender Erklärung an Pforte warten bis Ihr österr.-ung. Kollege gleiche Instruktion besitzt.
Bei Verhandlungen mit Pforte über Bündnisvertrag hatten wir und Österreich-Ungarn verlangt, daß in Artikel 1 nur une attaque „non provoquée“ als casus foederis bezeichnet werde. <ins. aus Tel zu 1> Frhr. von Wangenheim ist zu entsprechender Erklärung an Pforte ermächtigt sobald sein österr.-ungar. Kollege gleiche Instruktion besitzt. Bitte schleunige Erteilung solcher Instruktion bei Graf Berchtold befürworten da die Türken fürchten wir wollen uns Hintertür für Ausflüchte öffnen.