Man teilt mir mit, dass sie mit der Bearbeitung der Angelegenheit der Armenierausweisungen betraut worden seien und aus diesem Grunde gestatte ich mir, Ihnen hiermit Folgendes zu unterbreiten:
Mein Platzreisender Kevork Terdjemanian, Armenier türkischer Staatsangehörigkeit, wohnhaft in Kadiköi, wurde am 24. April 1915 plötzlich in Kadiköi verhaftet und, wie ich von seinen Angehörigen erfuhr, am 25. April 1915 über Angora nach Ayasch ausgewiesen, woselbst er sich, wie ich höre, bis jetzt noch in Haft befinden soll.
Da ich Terdjemanian, der seit mehreren Jahren bei mir in Diensten stand, während dieser Zeit als äusserst ruhigen Menschen kennen gelernt habe, der meiner Ansicht nach eines Verbrechens, welches seine Verhaftung bezw. Verbannung rechtfertigen würde, nicht fähig ist, möchte ich mir erlauben die ergebene Bitte an Sie zu richten, die nötigen Schritte zur Freilassung Terdjemanians, dessen ich zur Bearbeitung der Geschäfte der durch mich vertretenen deutschen Häuser bedarf, freundlichst einleiten zu wollen.
Indem ich Ihnen, sehr geehrter Herr Generalkonsul, für alle Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit im voraus meinen verbindlichsten Dank ausspreche, zeichne ich
[Notiz Mordtmann 4.8.]