Abschrift zu A 18370 (18)
I. Bei den Verhandlungen mit den Transkaukasiern ist zu beachten:
2.) Die Transkaukasische Regierung ist zu bewegen, der Türkei für die Rückgabe von Batum wirtschaftliche Vorteile bezüglich des Hafens von Batum und Vorzugstarife für die aus den Gebieten von Kars und Ardahan nach Batum führenden Bahnen zu gewähren.
3.) Es ist dahin zu wirken, daß den Armeniern in den Gebieten, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, von den Georgiern und Tataren lokale Autonomie gewährt und auch in den übrigen Teilen Transkaukasiens ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zugestanden wird.
4.) Es ist dahin zu wirken, daß sich der Bund der nordkaukasischen Bergvölker Transkaukasiens anschließt.
2.) Die Türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.