1917-08-15-DE-001-V

DuA Dok. 333 (gk.)

Der Geschäftsträger in Konstantinopel (Waldburg) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Nr. 421

Pera 15. August 1917

Im Anschluß an Bericht No 237 vom 7. April d.J.

2 Anlagen

Die Anlagen, die vom Kaiserlichen Konsulat zu Mossul eingingen, werden dem Auswärtigen Amt - Berlin zur weiteren Veranlassung gehorsamst überreicht.

Die auf Grund des Erlasses vom 16. Februar d.J. No 148 an die in Betracht kommenden Konsulate übersandten Fragebogen sind hiermit, abgesehen von den Fragebogen für Bagdad, erledigt. Die Beantwortung dieses letzteren dürfte sich erübrigen, nachdem inzwischen Bagdad von den Engländern besetzt worden ist.


Waldburg
Anlage
Mossul, den 19. Juli 1917

Auf den Erlass Nr. A 588 vom 23. Februar d.J., hier eingegangen am 21. Juni d.J., beehre ich mich, Euerer Exzellenz den Fragebogen nach Ausfüllung in drei Abdrücken gehorsamst vorzulegen. Ich darf dazu bemerken, dass die Zahlenangaben keinen Anspruch auf unbedingte Zuverlässigkeit erheben dürfen. Die Ermittelungen mussten unter der Hand angestellt werden und sind parteiisch stark gefärbt.

Zur Ergänzung darf ich auf den die gleiche Angelegenheit behandelnden Bericht meines Amtsvorgängers vom 4. Mai v.J. Nr. 245 gehorsamst hinweisen.


Wustrow

Frage: Welche Zahl von deportierten Armeniern befinden sich ungefähr in Ihrem Wirkungskreise?

Antwort: In den Städten Mossul und Kerkuk, sowie in den Dörfern des Wilajets Mossul befinden sich etwa 7000 - 8000 anderwärts ausgesiedelte Armenier, größtenteils Frauen und Kinder. Eine größere Anzahl von Frauen und Mädchen soll außerdem bei den Beduinen der Dschesireh und den Yesiden des Sindschargebirges in halber Sklaverei leben.

Frage: Können Sie uns Mitteilung über ihren Zustand und ihre Bedürfnisse machen?

Antwort: Ein Teil der Deportierten hat Arbeit und Verdienst gefunden. Im vorigen Jahre wurde eine größere Anzahl auf die umliegenden Dörfer verteilt, wo sie in der Landwirtschaft beschäftigt wurden. Aus mehreren muhammedanischen Dörfern mußten die Verschickten jedoch infolge des Fanatismus der Bevölkerung flüchten und wieder in die Städte zurückkehren. Hier hat die Regierung teilweise Anstrengungen gemacht, den Leuten Arbeit zu verschaffen, eine hinreichende Linderung der Not konnte dadurch nicht erreicht werden, es fehlt vielfach an Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und ärztlicher Behandlung.

Frage: Können Sie den Deportierten Unterstützungen zukommen lassen? In welcher Weise? Mit wessen Hilfe?

Antwort: Wenn die zur Unterstützung der Verschickten bestimmten Beträge den türkischen, zuständigen Stellen überwiesen werden, bleibt der größte Teil an den Fingern unredlicher Beamten kleben, zumal der Wali Heidar Bey, der in solchen Angelegenheiten zuverlässig war und den Armeniern nicht übelwollend gegenüberstand, mittlerweile abberufen worden ist.

Bei der Überweisung und Verteilung der Unterstützungen durch Mittelspersonen sind hier und anderwärts trübe Erfahrungen gemacht worden, sogar armenische Vertrauensleute haben sich nicht entblödet, die für ihre notleidenden Volksgenossen bestimmten Summen zu unterschlagen. Eine unmittelbare Beteiligung des deutschen Konsulats an der Verteilung von Unterstützungen ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der Konsul von höherer Stelle besonders dazu ermächtigt und bestellt werde.

Frage: In welchem Umfange wären Mittel erforderlich?

Antwort: Eine Unterstützung mit kleineren Beträgen würde nur Verlängerung der Qualen der Deportierten bedeuten; größere Beträge ihrem Zwecke wirksam zuzuführen, erscheint fast unmöglich. Es muß offen und klar ausgesprochen werden, daß alle derartigen Hilfsaktionen solange Schöpfen in ein Faß ohne Boden bedeuten, als die türkische Regierung sich nicht selbst entschließt, mit dem bisherigen System zu brechen und die Reste der Armenier zu erhalten. Es ist schade um jede deutsche Mark, die unter den jetzigen Verhältnissen zu diesem Zwecke in die Türkei geschickt wird.

Wenn aber trotzdem laufende Unterstützungen gezahlt und diese pro Kopf auf nur 1 Pfund türkisch monatlich bemessen werden sollen, würde ein monatlicher Aufwand von etwa 5000 Pfund türkisch erforderlich sein.

Frage: Haben Sie zu diesem Hilfswerk Hilfskräfte nötig?

Antwort: Da wie bemerkt das Kaiserliche Konsulat nicht in der Lage ist, das Unterstützungswerk unmittelbar auszuüben, würden dafür besondere Hilfskräfte einzustellen sein.


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