1915-11-03-DE-003
Deutsch :: de
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-11-03-DE-003
Quelle: DE/PA-AA/BoKon 98/Bl. 16-20
Botschaftsjournal: 10-12/1915/10516
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Zustand: B
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Erzerum (Schulenburg) an die Botschaft Konstantinopel

Bericht


Erserum, den 3. November 1915

J.Nr. 788 Anl. 2 Auszüge

Auf Erlaß vom 8. v.Mts. - B.Nr. 8263 - und im Anschluß an mein heutiges Telegramm Nr. 129.

Die Liste der Forderungen der Deutschen Orientbank in Erserum ist der hiesigen Ottomanbank zur weiteren Veranlassung übersandt worden. Die Ottomanbank hat darauf mit dem im Auszuge beigefügten Schreiben vom 29. v.Mts. um nähere Angaben gebeten. Ich habe daher mit Telegramm Nr. 129 beantragt, die Wechsel auf Erserum in Urschrift hierher zu senden, nachdem sie auf die hiesige Ottomanbank indossiert sein werden. Auch die Deutsche Bank in Konstantinopel hat ihre Wechsel selbst hierher eingereicht. Die Vorlage der Urschriften wird früher oder später erfolgen müssen.

Nachdem mir der Wortlaut des „vorläufigen Gesetzes vom 13. September 1331 betr. die Güter, Schulden und Forderungen verschickter Personen" bekannt geworden war, habe ich mich an die hiesige Ottomanbank mit der Anfrage gewandt, ob sie bereit sei, sämtliche Schritte zu tun, die von dem erwähnten Gesetze gefordert werden, bevor Schulden verschickter Personen bezahlt werden können. Die Bank hat mir erwidert, daß sie wohl die Eintragung der Forderungen bei der Kommission ad hoc vermitteln wolle, daß sie aber außer Stande sei, die weiter erforderlichen Schritte vor dem Richter ebenfalls zu unternehmen. Dieses könnte sie nur dann tun, wenn sie von ihrer Generaldirektion dazu angewiesen werden würde. Die Bank hat anheimgestellt, dieserhalb mit ihrer Generaldirektion in Verbindung zu treten.

Auszug auch dieses Schreibens füge ich bei.

In einer mündlichen Unterredung erklärte mir der Leiter der hiesigen Ottomanbank, sein Personal sei nicht zahlreich genug, um auch vor dem Richter die vielen Forderungen zu vertreten, die gegen Verschickte vorliegen. Dieser Teil des Vorgehens müsse einem Rechtsanwalt übertragen werden; seit der Vertreibung der Armenier sei hier aber kein einziger zuverlässiger Anwalt mehr vorhanden. Er schlage daher vor, daß sich die interessierten Banken zusammentun und auf gemeinsame Kosten einen vertrauenswürdigen Anwalt hierher senden, dem dann die Durchführung der Verfahren vor Gericht übertragen werden könne.

Ich bitte gehorsamst, die Deutsche Orientbank nach vorstehendem zu bescheiden.

Ich werde hierneben bei dem Ksl. Konsulat in Trapezunt anfragen ob dort etwa ein geeigneter Mann vorhanden ist, der zur Vertretung der Bankforderungen hierher geschickt werden könnte. In dieser Beziehung behalte ich mir einen weiteren Bericht gehorsamst vor.

Die Frage der hier in den Kirchen verwahrten armenischen Waren ist noch immer nicht endgültig gelöst. Der Direktor der hiesigen Ottomanbank hat bisher nur zugestanden, daß aus den Depots Waren, die für den Heeresgebrauch notwendig sind, militärisch requiriert werden können. Solche Requisitionen sind bereits vorgenommen worden. Im übrigen widerstrebt die hiesige Ottomanbank auch weiterhin der Herausgabe der Waren an die Kommission ad hoc. Diese Stellungnahme findet ihre sachliche Begründung in folgender Erwägung: Die Kommission würde die Waren sofort versteigern. Da der hiesige Markt aber im gegenwärtigen Augenblicke keines Falles in der Lage ist, die Masse der Waren aufzunehmen, würde nur ein geringer Teil des wirklichen Wertes hereingebracht werden. Eine Gefährdung der von der Bank vertretenen Forderungen erscheint danach gewiß. Die Bank wünscht aus diesen Gründen, den Verkauf selbst vorzunehmen und damit zu warten, bis am Markte normalere Verhältnisse eingetreten sein werden.

Der Leiter der hiesigen Ottomanbank hat der Kommission ad hoc gegenüber bisher die Auffassung vertreten, daß die in den Kirchen befindlichen Waren zur Sicherheit für die von der Bank vertretenen Forderungen hinterlegt worden seien und daß sie den Charakter eines Pfandes hätten. Die Kommission behauptet dagegen, daß die Waren zur Befriedigung sämtlicher Forderungen dienen müßten, die gegen ihre Eigentümer erhoben würden. Die Kommission leugnet also die Sonderrechte der von der Bank vertretenen Forderungen.

Der Leiter der hiesigen Ottomanbank beabsichtigt, der Herausgabe der Waren bis auf weiteres mit der Begründung zu widersprechen, daß es sich um „marchandises contestees" handele, deren Verkauf die Kommission gemäß Artikel III des vorläufigen Gesetztes nicht durchführen dürfe. Er verhehlt sich nicht, daß die Verteidigung seines Standpunktes auf Schwierigkeiten stoßen würde, sollte die Angelegenheit vor die Gerichte kommen. Bei der Übernahme der in den Kirchen lagernden Waren ist nämlich von Seiten der Bank nur ein Verzeichnis der Waren aber keine Urkunde aufgestellt worden, die die Rechte der Bank und der von ihr vertretenen Forderungen irgendwie festlegt. Der Direktor wünscht daher zunächst eine entsprechende Anweisung seiner Generaldirektion zu erhalten, ehe er die Angelegenheit zur gerichtlichen Entscheidung kommen läßt.

Ich habe dem Direktor vorgeschlagen, die Ottomanbank bei den Versteigerungen als Selbstkäuferin eintreten zu lassen, falls die Herausgabe der Waren nicht zu umgehen sein würde. Hierdurch würde einer Verschleuderung der Waren entgegengewirkt und voraussichtlich erreicht werden, daß die von der Bank vertretenen Forderungen nicht ausfallen. Der Direktor hat mir erwidert, daß dieser Weg gangbar sei, daß er jedoch auch für derartige Schritte einer besonderen Anweisung seiner Generaldirektion bedürfe. Im Falle der Erteilung einer solchen Anweisung sei ferner die Bestellung von Sachverständigen erforderlich, die den Wert der zu ersteigernden Waren zu begutachten hätten.

Der Direktor hat vorgeschlagen, daß die Leiter der interessierten deutschen und österreichischen Banken, mit der Generaldirektion der Ottomanbank in Verbindung treten, mit ihr ein festes Arbeitsprogramm verabreden und der hiesigen Ottomanbank danach bestimmte Anweisungen erteilen.

Ich darf gehorsamst anheimstellen, die interessierten Banken entsprechend zu unterrichten. Ich werde indessen die Schritte des Leiters der hiesigen Ottomanbank nach Möglichkeit unterstützen.


Schulenburg
Auszug l

Banque Impériale Ottomane Erzeroum, le 29 Octobre 1915

Vous nous remettez également, Monsieur le Consul, une liste de la Deutsche Orientbank relative à plusieurs effets. Cette liste n'indique pas les numéros des effets qui y sont inscrits. En l'absence de cette indication nous ne pouvons pas savoir si, dans cette liste, figurent aussi les effets que nous gardons chez nous pour compte de cette banque; aussi et pour éviter des doubles emplois, y-a-il lieu, Monsieur le Consul, que cette banque complète les indications de cette liste. Nous vous ferons remarquer, en outre, Monsieur le Consul, que parmis ces effets il-y-en a qui sont payables par des négociants Turcs et que, à moins que ces effets aients des tirés et des endossement]s arméniens, ils ne sauraient être enregistrés auprès de la Commission ad hoc.


Auszug 2

Banque Ottoman Erzeroum, le 29 octobre 1915.

Vous désirez savoir, Monsieur le Consul, si notre banque peut se charger des démarches exigées par ladite Loi. En réponse, nous vous dirons, Monsieur le Consul, que notre banque s'occupera de l'enregistrement de ces dettes auprès de la commission ad hoc, mais quant aux poursuites judiciaires éventuelles notre banque ne pourrait pas s'en charger à moins que notre Direction Générale n'en dispose autrement. La question pourrait être posée à notre Direction Générale par les directeurs des Banques allemandes pour que celle-ci apporte une solution.


[Notiz Mordtmann 1.12.]

auf 10516 (vergl. Schlußsatz).

Herr Lebrecht hat gestern Abschrift direkt von uns erhalten. Schreiben: Pera/ Dezember 1915.

l) Deutsche Bank

2) Wiener Bankverein

hier.

Zu der Angelegenheit betreffend die von der Ottoman Bank in Erzurum in Verwahrung genommenen Warenvorräte von verschickten Armenischen Kaufleuten lasse ich Ihnen in der Anlage Abschrift eines Berichts des Kaiserlichen Konsulats in Erzerum vom 3. v. Mts zugehen.



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved