1915-08-21-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 98-99
Botschaftsjournal: 10-12/1915/7030-3
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die Schweizer Firma Société de Transport Internationaux an die deutsche Botschaft Konstantinopel

Schreiben


Genève, le 21. August 1915.

An Seine Excellenz dem kaiserlichen deutschen Gesandten!

Wir haben uns erlaubt, den hiesigen deutschen Generalkonsul, mit dem wir freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten die Ehre haben, in folgender Angelegenheit um Rat zu fragen.

Vom hiesigen Konsulate der Vereinigten Staaten wurden wir benachrichtigt, dass unser Geschäftsfreund, Herr Mourad Khérian mit seiner Familie, von Samsoun ins Innere befördert wurde. Es wäre uns angenehm, Herrn Khérian einen Betrag von Fr. 2000.- zukommen zu lassen, doch ist uns sein gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht bekannt und wissen wir nicht, wie wir in dieser Angelegenheit verfahren können.

Der hiesige deutsche Generalkonsul empfahl uns nun, uns an Ihre hochwohllöbliche Gesandtschaft zu wenden und Ihre Excellenz um seine Vermittlung zu bitten. Gestützt auf diese Empfehlung, gestatten wir uns, Ihnen durch die Firma Schenker & Co dort, den Betrag von Fr. 2000,- auszahlen zu lassen, Sie ersuchend diese Summe an das tit deutsche Konsulat in Samsoun weiterzuleiten und dasselbe zu veranlassen, obigen Betrag abzüglich aller Spesen an Herrn Murad Khérian zu übermachen.

Indem wir zum Voraus verbindlichst danken, bitten wir Ihre Excellenz um gefl. Entschuldigung.


Mit ganzer Ergebenheit zeichnen
Société de Transports Internationaux
L’Administrateur-Délégué
[Unterschrift]



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