1918-05-03-DE-002
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Quelle: DE/PA-AA/R14100
Zentraljournal: 1918-A-21060
Botschaftsjournal: 10-12/1918/II 2894
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Praesentatsdatum: 05/18/1918 p.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: K. Nr. 50/Nr. 950
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Aleppo (Rößler) an den Reichskanzler (Hertling)

Bericht



K.Nr. 50 / Nr. 950
Aleppo, den 3. Mai 1918

Nachdem bekannt geworden war, dass während des türkischen Vormarsches in den wiederzugewinnenden ostanatolischen Provinzen von armenischen Banden Grausamkeiten gegen Muhamedaner verübt worden sind, war zu befürchten, dass dieses Geschehen nicht ohne Wirkung auf die Lage der Armenier in der übrigen Türkei bleiben würde.

In Aleppo hat sich die Regierung bisher auf verhältnismässig milde Maßregeln beschränkt. Hier sind nur Armenier aufgegriffen und verschickt worden. Da aber die Verschickung nicht in der todbringenden Richtung nach Der Zor sondern nach Süden erfolgte, so kann vielleicht gehofft werden, dass die Betroffenen als Arbeiter am Strassenbau Aleppo-Damaskus Verwendung finden sollen.

In Marasch ist es vor etwa 14 Tagen, wie erst jetzt hier bekannt wird, weniger ruhig zugegangen. Dort wurden an zwei auf einanderfolgenden Tagen Armenier außerhalb und innerhalb der Stadt erschlagen. Acht Todesfälle sind einwandfrei festgestellt. Dann aber hat der Ostskommandant, wohl mit unter dem Einfluss eines dort stationierten deutschen Offiziers einerseits um dem aufgerüttelten Volksempfinden eine Genugtuung zu geben, eine Anzahl Armenier festgesetzt, die vielleicht gegebener Zeit wieder freigelassen werden können, andererseits energische Schutzmassregeln ergriffen, sodass die Krisis wieder vorübergegangen ist.

Es ist kein Zweifel, dass das Volk nicht von sich aus gegen die Armenier aufgestanden ist, vielmehr müssen dehnbare Befehle der Zentralregierung vorliegen. Hätten sie sich nicht durch solche gedeckt gefühlt, so hätte nicht ein Geistlicher in der Moschee von der Kanzel herab die Vernichtung der Armenier zu predigen und ein hoher Sanitätsoffizier öffentlich zu hetzen gewagt.

In Urfa wurde Befehl gegeben, dass die armenischen Pflegerinnen des deutschen Krankenhauses binnen einer Stunde zu entlassen und durch alte türkische Frauen zu ersetzen seien, doch ist es den Deutschen diesesmal gelungen, ihre Beibehaltung durchzusetzen.

Gleichen Bericht lasse ich der Kaiserlichen Botschaft zugehen.

Wie ich erst nach Abschluss des vorstehenden Berichts erfahre, sind am 1. Mai in Mardin der syrisch-katholische Bischof und drei Geistliche verhaftet worden, angeblich auf einen Brief hin, den er vom päpstlichen Vertreter in Beirut erhalten habe. Weiteres ist nicht bekannt geworden, doch steigt die Erinnerung daran auf, dass bei den Armenierverfolgungen des Jahres 1915, wie ich u. a. am 27. September jenes Jahres unter K. Nr. 95 Nr. 2130 [1915-09-27-DE-014] berichtet habe, insbesondere im Wilayet Diarbekr aus den Maßregeln gegen die Armenier solche gegen alle Christen geworden sind.


Rößler
[Notiz Mordtmann 16.5.]

Mitteilung des Schlußpassus an Msgr. Dolci?

[Notiz Botschaft 17.5]

H. Gr.K. Mordtmann. Bitte mündlich die päpstliche Delegation ohne amtl. Auftrag erscheinen zu lassen und mitteilen.



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