1916-02-23-DE-005
Deutsch :: de
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1916-02-23-DE-005
Quelle: DE/PA-AA/BoKon 98/Bl. 141
Botschaftsjournal: 10-12/1916/2212
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Die Filiale Konstantinopel der deutschen Orientbank (Lebrecht) an die Botschaft Konstantinopel (Neurath)

Schreiben


Konstantinopel, den 23. Februar 1916

Sehr geehrter Herr Neurath,

Unter höfl. Bezugnahmen auf unsere wiederholten Unterhaltungen in Angelegenheit der Realisierung der Vermögensbestände armenischer Geschäftsleute durch türkische Behörden, gestatte ich mir, nachstehend einen besonders praegnanten Fall zu Ihrer Kenntnis zu bringen.

Die Firma Th. Merdikian Fils, die unserer Filiale Stambul einen Betrag von za. Ltq. 1300 schuldet, besass in Adana und Cezarea Warenbestände, die hauptsächlich in Manufakturwaren bestanden, und die vor dem Kriege einen Wert von etwa Ltq. 22000.- hatten. Diese Waren sind nun von der Kommission zur Liquidierung der Vermögen der Deportierten (Enwal Metrouké Kommissionun) beschlagnahmt worden, obgleich das Stammhaus der Firma hier in Konstantinopel ist und keiner ihrer Inhaber deportiert worden ist.

Ueber den inzwischen vorgenommenen Verkauf der Waren in Cezarea erfahre ich nun Folgendes:

Die Liquidationskommission hat einen Teil der Manufakturwaren, der zur Zeit einen Wert von mindestens Ltq. 10000,- hat, an ein dort ad hoc gebildetes Syndikat von Mohammedanern, welches zum grössten Teil aus Mitgliedern der vorgenannten Kommission besteht, zum Preise von Ltq. 1300 verkauft. Eine Stunde später wurden dieselben Waren an Guermirli Ali Effendi & Djoumat Zadé für Ltq. 5900.- weiterverkauft.

Ein Kommentar zu diesem Vorgehen ist überflüssig. Immerhin bitte ich Sie, sehr geehrter Herr von Neurath, diesen Fall einer geneigten Beachtung besonders würdigen zu wollen, da hier die Interessen unserer Bank im Spiele sind, denn die Firma Merdikian war uns gegenüber zu der Erklärung gezwungen, dass sie infolge des Vorgehens der Regierungsorgane, durch das sie um ihren Besitz gebracht worden ist, nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen.

Mit der Bitte vorstehende Angaben mit Rücksicht auf die Namensnennungen als vertraulich behandeln zu wollen verbleibe ich

mit besten Empfehlungen
Ihr sehr ergebener
Lebrecht


Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved