1915-07-26-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 61-63
Botschaftsjournal: 10-12/1915/6099
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Konsul in Lausanne (Filsinger) an die Botschaft Konstantinopel

Schreiben



Lausanne, den 26. Juli 1915.

Ueber die Kaiserliche Gesandtschaft in Bern.

Der in Lausanne wohnende Rentier Apell hat die Vermittelung des Kaiserlichen Konsulats in der folgenden Angelegenheit in Anspruch genommen.

Seine Tochter ist mit dem türkischen Unterthanen Roupen Tschilinguirian wohnhaft in Naband Sohak Pankalti Constantinopel verheiratet. Vor einigen Wochen erhielten die Eheleute Apell aus Constantinopel einen Brief, in dem ihre Tochter ohne Angabe des Grundes darum bat, dass Frau Apell sofort kommen möge, welcher Bitte sie auch sogleich nachkam. Dieser Tage hat nun das Kaiserliche Konsulat das in Abschrift beifolgende Schreiben seiner Frau erhalten, aus dem ersichtlich ist, dass sein Schwiegersohn von den türkischen Behörden in das Exil nach Kengari verbracht worden ist . Er ist Arzt und war zuletzt als Militärarzt in der türkischen Armee tätig. Wie Herr Apell angibt, hat er sich niemals an den armenischen Freiheitsbestrebungen beteiligt und ist nach seiner Ueberzeugung als Unschuldiger verbannt worden. Herr Apell möchte daher alles versuchen , damit der Verbannte wieder nach Constantinopel zurückkehren kann, oder, wenn dies nicht zu erreichen ist, wenigstens die Genehmigung erhält, während der Dauer des Krieges seinen Aufenthalt in Deutschland zu nehmen.

Herr Apell ist mir seit langer Zeit als eine sehr ehrenwerte, patriotisch gesinnte Persönlichkeit bekannt. Er ist Reserve-Offizier-Veteran des Krieges 1870/71, vermögend und hat in Deutschland gute Beziehungen. Er hat sich hier an allen Unternehmungen zur Fürsorge hilfsbedürftiger Deutscher hervorragend beteiligt.

Ich komme gern seiner Bitte nach, die dahin geht, die Kaiserliche Botschaft zu ersuchen, ihm nach Möglichkeit in seinen Bemühungen beizustehen und ihm zu raten, welche Schritte er von hier aus noch unternehmen könnte, damit sein Schwiegersohn baldmöglichst wieder in Freiheit gesetzt werde. Falls nach Lage der Sache nur ein Aufenthalt in Deutschland zu erlangen wäre, würde er auch bereit sein, die erforderlichen Garantien zu stellen.


Der Kaiserliche Konsul
Filsinger

Anlage

Abschrift

Konstantinopel, 9. Juli 1915.

Sehr geehrter Herr Konsul!

In Anbetracht der guten Beziehungen, welche Sie mit meinem Mann verbinden, richte ich diesen Brief an Sie, und bitte Sie herzlich den sehr ernsten Inhalt mit meinem Mann zu besprechen und ihm zu raten.

Eine Folge der vergangenen durch die Presse bekannten hiesigen Vorgänge war, daß man die intellektuellen Elemente des Kreises, dem mein Schwiegersohn angehört, so schnell wie möglich von hier entfernte. Gegen meinen Schwiegersohn liegt nichts vor, mein Mann ist überzeugt, ebenso wie ich es bin, daß er Parteien fern stand, auch ist keine Beschuldigung gegen ihn erhoben auch hat keine Hausdurchsuchung stattgefunden. Mein Mann soll sich in dem Gedanken beruhigen, der auch uns aufrecht erhält, daß mein Schwiegersohn unschuldig ist.

Meine Tochter hatte sich an unser Konsulat gewandt und war von ihm an die Kais. Botschaft verwiesen worden, und diese gab uns einen treuen Berater in der Person eines Herrn Geheimrat Mordtmann, der mir riet jede zur Gebote stehende Verbindung zu nützen. So habe ich daraufhin auch bei Exc. von der Goltz um Fürbitte gebeten. Die Botschaft hat vermittelt, daß mein Schwiegersohn nicht nach Ejash in Gefangenschaft sondern nach Kengari ins Exil gesandt wurde. Die Ermittelung des Herrn Feldmarschall ergab folgendes: Wenn eine Garantie geboten würde, daß mein Schwiegersohn während des Krieges Deutschland nicht verläßt, da ja wohl an ein Eintreten in unser Heer als freiwilliger Arzt im Moment nicht gedacht werden kann, da er unsere Sprache nicht beherrscht, so wies man nicht von der Hand ihn nach dort zu entlassen.

Ich füge hinzu, daß es das günstigste wäre, was ich für ihn erwirken könnte, wenn er wie schon mehrere seiner Leidengefährten, wieder hierher entlassen würde. Da dies aber jedenfalls nicht zu erwirken ist, so wäre der zweite günstigste Fall der Aufenthalt während des Krieges in Deutschland und die Erlaubnis nach dem Krieg hierher zurückzukehren, wo ihm eine gute, mit der Zeit glänzende Existenz gesichert ist. (Schweiz, Frankreich und England sind ausgeschlossen, da dort Propaganda Komitées bestehen sollen.) Wird man diese günstige Verfügung, mangels der Garantien nicht erreichen können, so ist ein dauernder Aufenthalt außerhalb der Türkei und ein neuer Anfang einem ungewissen Schicksal hier vorzuziehen.

Er kann hier vergessen oder weiter verschickt werden, wenn nicht schlimmeres. Hilfe und Fürsprache giebt es für uns nur bei Deutschland, die anderen Verbindungen nützen uns nichts.

Mein Mann hat Verbindungen, Herr Konsul, er soll sie nützen wo und wie er kann und so schnell wie möglich, denn die Lage der Armenier hier ist sehr ernst. Eine Bitte bei Sr. Majestät, wenn es sich nicht lange hinzieht, eine Empfehlung seiner Ihnen bekannten militärischen Verbindungen hier bei Exc. von der Goltz kann uns alles helfen und erreichen lassen. Beides kann uns in der ernsten Lage helfen. Man hat doch Vertrauen zu meinem Mann und wird eine Garantie seinerseits nicht abweisen.

Dieser Brief geht durch die Vermittelung der Gesandtschaft. Grüßen Sie meinen Mann herzlich und bitten Sie ihn mir nur zu schreiben wie es ihm und den Meinen geht, besonders der kleinen Bärbel. Auch sonst möchte ich keine Fragen von Bekannten.

Im Vertrauen auf Ihre Güte bitte ich herzlich: Helfen sie uns!


Mit verbindlichem Gruß
Ihre ergebene
Marie Apell
[Notiz Mordtmann (10.8.)]

Zu 6099

In dieser Sache habe ich noch vor einigen Tage mit Bedri bej gesprochen.

1) Frau Apell, Mutter der Frau Tschilinghirian, wollte in erster Linie die Erlaubnis für ihren Schwiegersohn erwirken, nach Deutschland überzusiedeln.

Angeblich hatte Bedri bej s. Z. dem Adjutanten von v. d. Goltz erklärt, daß wenn Garantie dafür geleistet würde, daß der Dr. Tsch. in Deutschland Nichts feindseliges gegen die Türkei unternähme, die Erlaubnis erteilt werden könnte.

Bedri bej hat mir gegenüber jede dahin gehende Äußerung in Abrede gestellt, und es erledigt sich dadurch die Frage, von welcher Seite und in welcher Form die verlangte Garantie geleistet werden könnte. Um gegenseitigen Dementis, die nur zu peinlichen Auseinandersetzungen geführt hätten, zu entgehen, habe ich vorläufig Frau Apell nichts mitgeteilt.

2) wollte Frau A. die Transferierung des Dr. Tsch. vom Tschangri, wo er angeblich nicht in Sicherheit sein sollte, nach Angora betreiben.

Bedri bej meinte, daß Angora vorzuziehen sei, und daß ein diesbezügliches Gesuch nicht aussichtslos sei.

Frau Apell hat darauf den Adjutanten von v. d. Goltz P. gebeten, ein Gesuch in diesem Sinne aufzusetzen und einzureichen.

M. E. können wir vorläufig Nichts weiter tun, als Frau Apell und ihre Tochter bei ihren Schritten zu beraten, ohne direkt einzugreifen.

Frau A. ist jetzt mit ihrer Tochter und deren Kindern ins Hotel Kroecker übergesiedelt.



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