Während der Verschickung der hiesigen Armenier, über die ich mehrfach zu berichten die Ehre hatte, habe ich in einer Reihe von Fällen besonderen Elends im Hinblick auf die politische Seite der Frage Reichsmittel zu Unterstützungen verwandt, und zwar in einer Gesamthöhe von 2360 Goldpiastern. In einzelnen Fällen schien eine Erstattung möglich, da die Unterstützten z.B. hofften, sich nachträglich auf ältere Quittungen für requirierte Tiere usw. etwas Geld verschaffen zu können.
Da es indessen heute feststeht, dass die zuständige „Liquidations-Kommission“ in gleichartigen Fällen solche Quittungen zurück- und an die Militärbehörde verweist, die ihrerseits an eine Einlösung einstweilen nicht denkt, so kann auf einen Wiedereingang des fraglichen Teilbetrages nicht mehr gerechnet werden.
Ich beehre mich deshalb nunmehr, die Kaiserliche Botschaft zu bitten, auch diesem Konsulate den Unterstützungsbetrag aus einem geeigneten Fonds zu vergüten und die 2360 P.G. mittels anliegender Postanweisung überweisen zu wollen.
Eine besondere Quittung ist hier gehorsamst beigefügt.
[Botschaft an den Reichskanzler 23.6.]
Da eine Rückzahlung der verauslagten Beträge durch die Unterstützten nach Lage der Verhältnisse aussichtslos erscheint, so bittet er um Uebernahme des verauslagten Betrages durch das Reich.
Euer Exz. darf ich geh. anheimstellen, wie in anderen ähnlichen Fällen den gedachten [im Sinne von "genannten"] Betrag auf Reichsmittel zu übernehmen und mich zu ermächtigen, Herrn Hoffmann die Summe von 2360 Goldpiastern zu erstatten.
P.G. 2360.-