1915-08-04-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 96/Bl. 80-81
Botschaftsjournal: 10-12/1915/6438
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/27/2012


Der Verweser in Erzerum (Scheubner-Richter) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Bericht


Erserum, den 4. August 1915.

J.Nr. 577 Bericht Nr. 22.

Im Anschluß an Bericht Nr. 19.

Der Hausverwalter Solikian und der frühere Ehrendragoman des Konsulats Elfasian und seine Frau befinden sich bis jetzt in Baiburt. Sie werden dort - zu ihrer Sicherheit - von der Gendarmerie bewacht, geniessen aber sonst eine Reihe von Erleichterungen. In der nächsten Zeit sollen sie - auf meine Bitte - nach Ersindjan gebracht werden, wo ihnen ein Haus zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden wird. Der Armee-Oberkommandierende hat versprochen, dass sie bis auf Weiteres dort bleiben dürfen. Sollte es später nötig sein, dass sie von Ersindjan fort müssen, so versprach Mahmud Kiamil Pascha sie nicht nach Urfa, sondern nach Aleppo bringen zu lassen, wo sie bis zur Beendigung des Krieges leben sollen. Mehr konnte ich für die Ausgewiesenen nicht erwirken, insbesondere nicht die Erlaubnis zur Reise nach Konstantinopel.

Was die formelle Seite dieser Angelegenheit anbetrifft, so hat sowohl Mahmud Kiamil wie der Wali wiederholt betont, dass die bedauerliche Entwicklung derselben lediglich auf die Ungeschicklichkeit der ausführenden Polizeiorgane zurückzuführen und unter keinen Umständen als gegen das Konsulat gerichtet aufzufassen sei. Sie haben sich beide deswegen entschuldigt und mich gebeten, die Sache der Vergessenheit anheimzugeben. Mahmud Kiamil bot mir einen offiziellen Entschuldigungsbesuch von sich und dem Wali an, und hat der Wali mir einen solchen auch gemacht.

Weiter bot mir Mahmud Kiamil eine strenge Bestrafung der betreffenden von mir zu nennenden Polizeibeamten an.

Offiziell und formell dürfte die Angelegenheit somit eine nach Lage der Dinge befriedigende Erledigung gefunden haben, sachlich jedoch habe ich eine Zurücknahme der Ausweisung leider nicht erreichen können.


Der Kaiserliche Konsul
I.V.
Scheubner Richter


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