1915-06-04-DE-002
Deutsch :: en de
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1915-06-04-DE-002
Quelle: DE/PA-AA/BoKon/169
Botschaftsjournal: A53a/1915/3404
Erste Internetveröffentlichung: 2003 April
Edition: Genozid 1915/16
Telegramm-Abgang: 04/04/1915 11:00 AM
Telegramm-Ankunft: 04/04/1915 05:00 PM
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 10
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/23/2012


Der Verweser in Erzerum (Scheubner-Richter) an die Botschaft Konstantinopel

Telegraphischer Bericht



Nr. 10
Erzerum, den 4. Juni 1915

Geheim.

Hiesiger Bischof bittet um Vermittelung folgender Depesche:

Erzerum den 3.t. Juni 1915. S. Eminenz dem armenischen Patriarchen Zaven in Constantinopel.

Euerer Eminenz dürfte bekannt sein, daß alle armenischen Einwohner der Erzerum Ebene am 1.st. Mai (alt. Stils), ohne überzeugende Gründe plötzlich und gewaltsam unter Zurücklassung ihres Eigentums ihre Häuser verlassen mußten, und ohne Nahrung nach Terdjan und vielleicht weiter in’s Innere des Landes verwiesen wurden. Es erfolgte weiter ein Massacker aller armenischen Dörfer von Khenus durch Kurden. Fortsetzung folgt.

1.te Fortsetzung von Tel. No. 10

Mir ist ferner vom Wali die Mitteilung gemacht worden, daß in 15 Tagen 160 der begüterten armen. Notabeln der Stadt Erzerum mit ihren Familien nach Mossul ausgewiesen werden sollen, angeblich infolge der Vorfälle in Van. Weitere Ausweisungen dürften folgen. In Anbetracht des Fehlens aller Transportmittel, Unsicherheit der Wege und bei der Vertreibung ausgeübter Grausamkeiten und Härte bedeutet diese Emigration eine absolute Ausrottung. Fortsetzung folgt.

2. te Fortsetzung von Telgr. No. 10

Wesen und Grund der bedauerlichen Vorfälle in erster Reihe sind uns unbekannt. Es ist aber Tatsache, daß die hiesigen Armenier allen Befehlen der Regierung immer Gehorsam geleistet, Gut und Blut für die Verteidigung des Vaterlandes eingesetzt haben, und auch weiterhin in gleichem loyalen Sinne arbeiten werden. Bei dieser Illustrierung ist es ein bitteres Unrecht für die Vorfälle in Van die hiesigen Armenier aus ihren uralten Wohnsitzen zu vertreiben. Forts. folgt.

3 te Fortsetzung von Tel. No. 10

Diese Maßregel trifft ältere Männer, Frauen und Kinder, da alle Waffenfähigen im Heeresdienste sind. Mit Tränen bitte ich flehentlich im Namen des Volkes durch geeignete Schritte an höchster Stelle, selbst an Ihre Majestäten den Sultan und den deutschen Kaiser, die gewaltsame Emigration abwenden zu wollen, ehe es zu spät ist. Fortsetzung folgt.

4. te Fortszung von Telegr. No. 10

Auf diesem Wege bitte ich auch dann um Nachricht über den Erfolg Ihrer Bemühungen. Ich bitte weiter, Sr. Excellenz, dem Deutschen Botschafter unseren tiefgefühlten Dank für die menschenfreundlichen, unschätzbaren Hilfen des hiesigen Konsuls Herrn Scheubner-Richter auszusprechen.

[Sembat, Bischof von Erserum]


[Scheubner]


[Antwort Wangenheim 4.6.]

Ich kann das Telegramm des dortigen armenischen Bischofs unter den heutigen Verhältnissen nicht als solches dem hiesigen Patriarchen mitteilen, ohne die Botschaft der türkischen Regierung gegenüber zu kompromittieren und muß Sie ersuchen in Zukunft die Übermittlung solcher direkten Mitteilungen zwischen den armenischen Kirchenbehörden unter schicklichem Vorwand höflich abzulehnen, eben weil der Dienstchiffre dafür instruktionsgemäß nicht verwendet werden dürfe.

Zu Ihrer persönlichen Information: Ein früherer türk. Deputierter aus Erserum hat sich als Anführer unter der, zum großen Teil aus armenischen Ueberläufern bestandenen russischen Truppe befunden, welche Wan okkupiert hat. Diese Tatsache ist von türkischer Regierung einwandfrei festgestellt, und die Armenier haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn auch Unschuldige unter den Maßnahmen leiden, die die türk.Regierung - wie jetzt anderswo - gegen aufrührerische Elemente zu ergreifen gezwungen ist, welche die Sicherheit des Staates bedrohen.

Sagen Sie bei sich bietender Gelegenheit den dortigen armenischen Kreisen, daß wir bei allem Wohlwollen für dieselben ihre Interessen nach allgemeinen staatsrechtlichen Grundsätzen ihrer eigenen Regierung gegenüber nicht zu vertreten befugt sind. Aber ich werde versuchen den Inhalt des Telegr. des Bischofs ohne Angabe der Provenienz zur Kenntnis des Patriarchen zu bringen.

Herrn Generalkonsul Dr. Mordtmann zur entsprechenden vorsichtigen Verwendung.


[Aufzeichnung Mordtmann 11. 6.]

am 10. 6. dem Patriarchen mitgeteilt

1) die Deportation der Bevölkerung aus Erzerum mit einigen Einzelheiten, speziell die Verwendung des Konsuls Scheubner für die Vertriebenen, und den Dank des dortigen Murakkasa hierfür;

2) die Vorfälle von Khinis, wo einige Dörfer von den Kurden heimgesucht seien.

Von dem Tel. des Murakkassa tat ich keine Erwähnung.



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved