Schwester Rohner ist nach Auflösung ihrer Waisenhäuser sowohl vom Amerikanischen Konsul als von türkischen Behörden gebeten worden, die Notstandsarbeit in der Stadt Aleppo neu zu organisieren, wobei letzterer allerdings nicht bekannt sein wird, daß es sich um 20000 Bedürftige handelt.
Arbeit ist in der Organisation begriffen und soll sich auch auf 1200 verwahrloste Kinder erstrecken. Bleiben amerikanische Gelder aus, so wäre deren Ersetzung aus deutschen Quellen hierbei noch am unauffälligsten. Der Vorteil, daß die amerikanische Notstandsarbeit von der Regierung schließlich anerkannt war, ginge natürlich verloren. Die Schwester geht zunächst auf einen Monat nach Marasch. Nach Rückkehr ist sie bereit, deutsche Gelder zu dem gedachten Zwecke zu verwenden, woran sich die Arbeit nach außerhalb wahrscheinlich anknüpfen ließe. Unter allen Umständen muß die Deutsch-Armenische Gesellschaft als Geldgeber unbekannt bleiben. Geld könnte durch deutsche Orientbank an dieses Konsulat überwiesen werden. Die Entsendung eines Vertreters der Gesellschaft ist dringend zu widerraten. Seine Tätigkeit könnte unmöglich unbekannt bleiben und riefe die Gefahr hervor die ganze Hilfsarbeit unmöglich zu machen.
Bernau ist zum deutschen Heeresdienst eingezogen.