Von der Entsendung eines Vertreters der Deursch-Armenischen Gesellschaft nach der Türkei ist dringend abzuraten; ebenso muß diese Gesellschaft als Geldgeberin unbekannt bleiben. Konsulat Aleppo schlägt vor die Schwester Rohner vom Deutschen Hülfsbunde, welche nach Auflösung ihrer Waisenhäuser von den türkischen Behörden ersucht worden ist die Notstandsarbeit in Aleppo zu reorganisieren, mit der Geldverteilung zu betrauen; sie ist bereit die deutschen Gelder bei ihrer Arbeit entsprechend zu verwenden und hofft, daß sie hiermit auch die Tätigkeit außerhalb Aleppos wird verbinden können. Übermittlung des Geldes erfolgt zweckmäßig durch deutsche Orientbank an Konsulat Aleppo.