1915-10-23-DE-003
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Quelle: DE/PA-AA/BoKon 97/Bl. 180
Botschaftsjournal: 10-12/1915/9137
Erste Internetveröffentlichung: 2010 April
Edition: Deportationsbestimmungen
Telegramm-Abgang: 10/23/1915
Telegramm-Ankunft: 10/26/1915
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: No. 139
Zustand: A
Letzte Änderung: 03/27/2012


Der Vizekonsul in Rodosto (Ziemke) an den Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim)

Bericht


Rodosto, den 23. Oktober 1915

No. 139

Mit Bezug auf das Telegramm vom heutigen Tage Nr. 8.

Der bei der Kaiserlichen Botschaft beschäftigte Hilfsdragoman Haig Effendi hatte mich ersucht, der Familie seines Schwagers Agop Aroutian, die sich von Tschanak hierher geflüchtet hatte, die Erlaubnis zur Abreise nach Konstantinopel zu erwirken. Der hiesige Mutesarrif erklärte mir jedoch, dass er zu seinem Bedauern hierzu nicht imstande sei, da er strikten Befehl habe, die von den Dardanellen hierher geflüchteten Armenier nach Panderma abzuschicken. Dem Haig Efendi wurde dies von hier aus mit dem Anheimstellen mitgeteilt, die Intervention der Kaiserlichen Botschaft anzurufen. Darauf ging nach einigen Tagen von Haig Effendi ein Telegramm des Inhalts ein, dass die erbetene Erlaubnis nunmehr erteilt und von dem Ministerium des Innern am 15. d.M. subN. 516 dem Vilajet Adrianopel übermittelt worden sei. Diese Erlaubnis bezieht sich jedoch nur auf die Schwester des Haig Effendi allein, während über den Ehemann Agop Aroutian, das gemeinsame Kind und die Schwester des Aroutian nichts entschieden worden ist. Der hiesige Muatesarrif kann daher nur der Frau Aroutian die Abreise gestatten, die aber aus begreiflichen Gründen ihre Familie nicht im Stich lassen will. Ich habe nun für die Familie einen weiteren Aufschub erwirkt, bis ein klarerer Befehl von dem Ministerium des Innern einläuft.

Euerer Exzellenz darf ich gehorsamst bitten, den Hilfsdragoman Haig Efendi von dem Vorstehenden zu verständigen.


Dr. Ziemke


[Botschaft an Konsulat Adrianopel 4.11. (No. 7)]

Auf Verwendung der Kaiserlichen Botschaft hatte Ministerium Innern das dortige Vilajet unter dem 30. Eilul Nummer 516 angewiesen dem Kaufmann Agop Arutian der aus Tschanakkale nach Rodosto geflüchtet war zu gestatten mit seiner Frau, Schwester und Sohn nach Konstantinopel zu kommen. Nach Angabe Mutessarrif Rodosto enthaelt Weisung aus Adrianopel nur Erlaubnis fuer Frau. Bitte Sachverhalt bei dortigem Vilajet feststellen eventuell auf Vervollstaendigung der Weisungen nach Rodosto dringen und Ergebnis hierher drahten.



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