Auf den Eingang:
Urschriftlich nebst Anlagen u. R. dem Kais. Konsulat Aleppo mit dem Ersuchen erg. übersandt, <den Verbleib der Sternfeld’schen Waare und die Höhe des eventuellen Schadens festzustellen sowie ob gegebenenfalls eine Schadenersatzpflicht der Türkischen Behörden in Frage kommt.>
Die Eingabe des Bd. Jos. Sternfeld ist diesseits zunächst dem Kais. Konsulat in Aleppo mit dem Ersuchen übersandt worden <s. oben >
Die Erledigung der Sache dürfte voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.
Urschriftlich nebst Anlagen der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel gehorsamst zurückgereicht. Die näheren, von dem Diakon Künzler eingezogenen Erkundigungen haben ergeben, <dass bei den Ereignissen in Urfa im Oktober 1915 tatsächlich viele der Firma Jos. Sternfeld gehörige Waren abhanden gekommen sind. Tausende von Taschentüchern sollen von Türkischen Soldaten auf dem Markte verkauft worden sein. Der Nachweis hierfür dürfte sich aber im Einzelnen schwer erbringen lassen und daher ein Schadensersatz von der Türkischen Regierung kaum zu erlangen sein
Soweit die Ware nicht abhanden gekommen ist, befindet sie sich, allerdings zum Teil in beschädigtem Zustande, im Besitz des Diakons Künzler. Immerhin dürfte der verkaufbare Teil infolge der inzwischen eingetretenen Preissteigerung und des gegenwärtigen Hartgeldagios heute einen solchen Wert besitzen, dass durch seinen Verkauf der erlittene Verlust voraussichtlich eingebracht werden würde. Ein Ersatzanspruch der Firma dürfte daher nicht bestehen. Er wäre ihr vielmehr zu raten, sich durch alsbaldigen oder späteren Verkauf des Restes ihrer Ware schadlos zu halten.>