1913-10-01-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 14082
Zentraljournal: 1913-A-20222
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Praesentatsdatum: 10/08/1913 p.m.
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Vorsitzende der deutschen Orient-Mission (Johannes Lepsius) an den Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts (Zimmermann)

Privatschreiben
Memorandum

Potsdam, den 1. Oktober 1913

Als ich am 1. August von einer Reise, die mich nach Syrien, Cilicien und Mesopotamien führte, nach Konstantinopel zurückkehrte, erfuhr ich im armenischen Patriarchat und in den Kreisen der "Daschnakzagan", dass man über den Gang der Verhandlungen in der Frage der armenischen Reformen sehr enttäuscht sei. Aus Informationen, die das Patriarchat von russischer Seite erhalten hatte, musste man sich die Meinung bilden, dass Deutschland sich dem Zustandekommen der Reformen widersetze, um sich der türkischen Regierung gefällig zu erweisen. Da mir aus einer Unterredung mit dem Herrn Botschafter, Excellenz von Wangenheim, vom Juni des Jahres bekannt war, dass er in Uebereinstimmung mit den Intentionen des Auswärtigen Amtes auf die Befriedigung der armenischen Wünsche Wert lege, hielt ich mich für verpflichtet, dem Herrn Botschafter die Missstimmung der armenischen Kreise mitzuteilen. Dies führte zu einer Reihe von Besprechungen, die mich bis zum 22. August in Therapia festhielten. Um das Ergebniss dieser Besprechungen zu sichern, suchte ich auf der Rückreise nach Deutschland am 4. September noch Excellenz Boghos Nubar Pascha in Vevey auf, und erstattete am 11. September Herrn Unterstaatssecretär Zimmermann in Salzschlirf über den Gang der Verhandlungen Bericht. Ich gestatte mit, im Folgenden die wesentlichen Punkte zusammenzufassen.

Von armenischer Seite sprach ich mit den Vertretern des zurzeit vakanten Patriarchats, Herrn Papasian und mehreren Bischöfen, mit den Expatriarchen Arscharuni, Turian und Ormanian, mit den Führern der Partei Daschnakzutiun, den Redakteuren von "Asadamart" und dem Abgeordneten Zohrab, der in enger Fühlung mit den leitenden türkischen Kreisen, besonders mit Talat Bey steht. Nach dem Einblick in das Protokoll über die Verhandlungen, die von den Dragomans der sechs Mächte geführt worden waren, und den Anhaltspunkten, die mir der Herr Botschafter zur Beurteilung der deutschen Stellungsnahme gab, schien sich mir unter Vergleichung der Mitteilungen von armenischer Seite folgendes Bild der Sachlage zu ergeben.

Von russischer Seite war das von dem Patriarchat und der Pateileitung der "Daschnakzagan" ausgearbeitete Programm sans phrase übernommen und von dem Dragoman ,Herrn Mandelstamm, als russisches Programm vorgelegt worden. Russland hatte die Initiative in der Reformfrage ergriffen, um der von der Pforte bereits eingeleiteten Berufung englischer Inspecteure vorzubeugen. Das russische Interesse war, sich 1. die Sympathien der türkischen Armenier durch Vertretung ihrer Wünsche zu gewinnen, 2. sich aus dem östlichen Anatolien eine russische Interessensphäre herauszuschneiden. Ein russischer Generalgouverneur einer neu zu bildenden Provinz Armenistan mit unbeschränkten Vollmachten sollte die Vorbereitung einer künftigen Occupation in die Wege leiten. Ging das Programm unter Beihilfe der Ententemächte durch, so waren die weitgehendsten russischen Wünsche erfüllt; ging es nicht durch, so konnte man Deutschland und die Pforte beschuldigen, das armenische Reformwerk verhindert zu haben, und bei gelegener Zeit zu einer aggressiven Politik übergehen.

Auf deutscher Seite wollte man im Interesse der Erhaltung der asiatischen Türkei 1. die Bildung und Abgrenzung einer russischen Interessensphäre verhindern und 2. der Pforte die Annahme des Reformprogramms erleichtern. Deutschland wollte die türkische Façade erhalten, Russland wollte sie einreissen. Aus diesem Grunde bestand man deutscherseits darauf, den Reformplan auf der Basis aufzubauen, die bereits in dem Annex einer Note vom 1. Juli 1913 (Cirkulartelegramm an die Botschafter der Pforte) von der Pforte zugestanden war: Einteilung der östlichen Vilajets in zwei Sektoren mit zwei fremden Generalinspecteuren an der Spitze, die ihrerseits einen Stab von fremden Specialisten für Gendarmenrie, Justiz, öffentliche Arbeiten und Landwirtschaft zur Verfügung haben. Um den fremden Generalinspecteuren die Durchführung von Reformen zu ermöglichen, waren von Seiten der Vertreter des Dreibundes eine Reihe wichtiger Punkte des russisch-armenischen Programms zugestanden worden, deren Annahme der Pforte empfohlen werden sollte. Vor allem war eine Kontrolle der Großmächte durch direkte Korrespondenz der Generalinspecteure mit den Botschaftern vorgesehen.

Ich hielt es für meine Aufgabe, die armenische Seite zu überzeugen, dass die deutsche Basis ihren Interessen nicht widerstreite, und, was das Reformprogramm selbst anlangte, die Wünsche der Armenier, die sachlich gerechtfertigt erschienen, dem Herrn Botschafter zu übermitteln.

Da sich Russland durch Uebernahme des armenischen Programms das Patriarchat verpflichtet hatte, konnte man nicht wohl offiziell von der Basis des russischen Programms zurücktreten. Es wurde mir aber von den Delegierten des Patriarchats ebenso wie von Excellenz Nubar Pascha, dem Chef der Delegation des Katholikos, erklärt, dass man die deutsche Basis (Teilung in zwei Sektoren und Berufung zweier Generalinspecteure) als dem armenischen Interesse nicht notwendig widerstreitend annehme. Hinzugefügt wurde zuletzt noch der dringende Wunsch, dass das Vilajet Trapezunt abgetrennt und dem Sektor des Vilajets Kastamuni zugeschlagen werden möchte. Als sachliche Gründe hierfür wurden geltend gemacht: 1. Die Gefahr, dass die Ungleichartigkeit der ethnographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Anwendung der für die gleichartigen sechs armenischen Vilajets erforderlichen Reformen auf Trapezunt verbiete und die Reformen zum scheitern bringen könne. 2. Die Zusammengehörigkeit von Trapezunt und Kastamuni in wirtschaftlicher und konfessioneller Beziehung (Küstenland und kompakte muhammedanische Bevölkerung) 3. Ungünstige Verkehrsverhältnisse zwischen Trapezunt und Erzerum wegen des dazwischenliegenden Gebirgswalles.

Inbezug auf das Reformprogramm selbst wurden von armenischer Seite über die bereits zugestandenen Punkte hinaus folgende Forderungen als unerlässlich bezeichnet:

1. Stellung und Kompetenz der Generalinspecteure.

Die Ernennung der Inspecteure vonseiten der Pforte bedarf der Zustimmung der Mächte. Die Inspecteure dürfen ohne deren Zustimmung nicht abberufen werden. Die Kontrolle der Mächte und die direkte Korrespondenz mit den Botschaftern ruht auf der Voraussetzung, dass die Inspecteure nicht willenlose Werkzeuge der Pforte sind und das Vertrauen der Mächte besitzen. Die Form der Bestätigung sei so schonend wie möglich, doch unbedingt zu fordern, um den Inspekteuren ihre Unabhängigkeit zu sichern. Um zu verhindern, dass die Maßregeln der Inspecteure durch die Walis konterkarriert werden, muss die Kompezenz der Inspecteure verstärkt werden, entweder in der Form, dass diese auch bei der Ernennung der türkischen Funktionäre einschliesslich der Valis mitwirken, oder, was vorzuziehen sei, dass die Posten der Valis unterdrückt und die Inspecteure mit ihren Funktionen betraut würden. Die Erfahrungen früherer Reformversuche in der Türkeit, wie ebenso der deutschen Militärmission liessen befürchten, dass die Aufgabe der Inspecteure scheitern würde, wenn ihnen nicht die nötige Executive eingeräumt würde.

2. Verhältniss des christlichen und des muhammedanischen Elementes unter den gewählten Mitgliedern in den Verwaltungsräten der Vilajets, Sandschaks und Kasas, sowie unter den Funktionären der Verwaltung der Gerichtshöfe, der Gendarmerie und Polizei.

Bis zur Konstitution galt für die Verwaltungsräte (Medschlids) nach dem alten Vilajetsgesetz das Prinzip der Gleichheit (gleiche Zahl von christlichen und muhammedanischen gewählten Mitgliedern). Seit der Konstitution wurde auf dem Verwaltungswege, unter dem Vorgeben der Einführung freiheitlicher Institutionen, das Prinzip der Proportionalität eingeführt mit dem Erfolge, daß die Christen in die Minorität gedrängt wurden. Da die officielle Bevölkerungsstatistik auf willkürlichen Schätzungen ruht, und jederzeit im administrativen Interesse zu Ungunsten der Christen geändert werden würde, bedeutet die Neueinführung des Prinzips der Proportionalität nichts andres als die durchgängige Majorisierung der Christen, und somit einen Rückschritt gegenüber den früheren Zuständen. Nach muhammedanischem Empfinden besteht zwischen Muhammedanern und Christen keine Gleichheit vor dem Gesetz. Die daraus fliessende willkürliche Behandlung der Christen und Straflosigkeit der Muhammedaner ist die Hauptursachen der herrschenden rechtlosen Zustände. Durch das Prinzip der Gleichheit, das auch dem Durchschnittsverhältniss der christlichen und muhammedanischen Bevölkerung entspricht, wird der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz dem muhammedanischen Element eingeprägt, während das Princip der Proportionalität in praxi wieder auf eine Bevorrechtung der Muhammedaner hinauslaufen würde.

3. Regionaler Militärdienst.

Die vonseiten der Dreibundvertreter als Verstoss wider die Souveränität der Pforte in den Verhandlungen abgelehnte Forderung des regionalen Militärdienstes ist inzwischen den syrisch-arabischen Provinzen zugestanden und auf das ganze Reich (mit den selbstverständlichen Einschränkungen) ausgedehnt worden.

4. Ansiedlung muhammedanischer Emigranten (Muhadschirs) in den östlichen Vilajets.

Die Absicht der Reformen geht auf Beruhigung des Landes und Versöhnung der verschiedenen Bevölkerungsteile. Durch die Ansiedlung von Muhadschirs, die von den Behörden in der Regel sich selbst überlassen werden und auf den Landraub angewiesen sind, werden neue Reibungsflächen geschaffen. Da es genug muhammedanische Gebiete gibt, die äusserst dünn oder gar nicht bevölkert sind, wäre es billig, die christlichen Gebiete mit Muhadschirs zu verschonen. Die übliche Taktik, in die christliche Bevölkerung muhammedanische Keile einzutreiben, sollte verhindert werden, und jede Ansiedlung von der Erlaubniss der Inspecteure abhängig gemacht werden.

5. Die Landfrage.

Während und seit der Zeit der armenischen Massacres von 1895/96 sind eine grosse Zahl von Ländereien, die Christen gehörten und als solche in den Grundbüchern eingetragen sind, unter Zulassung der türkischen Behörden von Kurden in Besitz genommen worden. Trotz den unablässigen Beschwerden des Patraiarchats, werden noch heute diese Ländereien von den Kurden tatsächlich genützt, während von den nominellen armenischen Besitzern die Steuern bezahlt werden. Da sich die türkischen Behörden bis jetzt nicht dazu verstanden haben, die Besitzfrage dieser Ländereien unter Anwendung der bestehenden Gesetze zu ordnen, müssen die Inspecteure bevollmächtigt werden, die Landfrage zu regeln.

6. Die Schulfrage.

Die Schulsteuern, welche die Regierung von der christlichen Bevölkerung einzieht, werden ausschliesslich zum Unterhalt muhammedanischer Schulen verwendet. Die verfassungsmässigen Rechte des armenischen Millets schliessen die Selbständigkeit des armenischen Schulwesens ein. Die Forderung, dasselbe der türkischen Verwaltung zu unterstellen, die zur Bedingung der Staatsunterstützung gemacht wurde, ist daher ungerechtfertigt. Tatsächlich trägt die christliche Bevölkerung, die ihre Schulen selbst unterhalten muss, auf solche Weise doppelte Schullasten.

Die Uebermittlung der armenischen Wünsche an den deutschen Botschafter führte zu Verhandlungen, die bei meiner Abreise noch nicht abgeschlossen waren, aber die armenische Seite mit der Hoffnung erfüllten, dass sie zu einem günstigen Ergebnisse führen würden. Mit der russischen Botschaft wurde vonseiten der deutschen Botschaft aufs neue Fühlung genommen, um zu einer Verständigung zwischen Deutschland und Russland zu gelangen.

Als den besten Gewinn der Verhandlungen sehe ich an, dass das Patriarchat und die führenden Kreise der türkischen Armenier, ebenso auch Boghos Nubar Pascha, der Chef der armenischen Delgation des Katholikos, davon überzeugt wurden, dass die deutsche Botschaft und das Auswärtige Amt dem Reformverlangen des armenischen Volkes keineswegs im Wege stehen, sondern im Gegenteil gewillt sind, den deutschen Einfluss bei der Pforte im Interesse der Erhaltung der Türkei für die Durchführung des Reformwerkes einzusetzen.

Es spricht für die politische Einsicht der leitenden armenischen Kreise, dass sie den unausführbaren Gedanken einer Autonomie durchaus von sich weisen und ihre Verbindung mit dem türkischen Staatswesen nicht zu lösen sondern zu befestigen wünschen. Die Erhaltung ihres Volkstums und ihre kirchliche Unabhängigkeit ist ihnen in der Türkei weit mehr als in Russland gewährleistet. Allerdings hat Russland seit dem Jahre 1906 seine frühere Taktik, die die Unterdrückung des armenischen Volkstums im Kaukasus und die Vereinigung der armenischen mit der russisch-orthodoxen Kirche zum Ziel hatte, geändert und mit Erfolg darauf hingearbeitet, die Kaukasus-Armenier mit der russischen Herrschaft zu versöhnen. Der Hintergedanke dieser Politik ist aber nur, auch die türkischen Armenier für einen Anschluss an Russland zu gewinnen, um, sobald dieser erreicht ist, zu der früheren Taktik zurückzukehren. In Wahrheit liegt Russland nichts an den armenischen Reformen, und es rechnet wahrscheinlich nicht einmal mit ihrer Ausführung, da eine befriedigende Lösung der armenischen Frage ihm den Grund zu politischen Einmischungen entziehen würde. Umsomehr empfiehlt es sich, das taktische Manöver der russischen Diplomatie als ernste Absicht zu behandeln und mit russischer Unterstützung ein Reformwerk zu ermöglichen, das tatsächlich dem russischen Interesse widerspricht. Seit dem Scheitern des Reformplanes von 1895 erwartet man auf armenischer Seite von England und Frankreich, den Ententegenossen Russlands, nichts mehr. Alle Hoffnung richtet sich auf die Unterstützung Deutschlands, das als Freund der Türkei am ehesten in der Lage ist, die Pforte zu einer vernünftigen und dem eignen Lebensinteresse der Türkei entsprechenden Behandlung des armenischen Elementes zu bewegen.

Deutschland aber hätte den doppelten Gewinn, durch Unterstützung des Reformwerkes sich die Sympathie des armenischen Volkes zu sichern und in den am meisten gefährdeten Gebieten an der Befestigung der Türkei mitgewirkt zu haben.


Dr. Johannes Lepsius
[Notiz Zimmermann 8. 10. ]

Mir von Dr. Lepsius mit dem Bemerken überreicht, daß dem Kais. Botschafter in Konst. eine gleiche Mitteilung direkt zugeht.



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