„Für Militärattaché.
Vorschlag in Ihrem Telegramm vom 28. {A S. 5939} entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Deutschland, Österreich und Bulgarien sind Verbündete. In Erfüllung eines Bündniszwecks wurden sie von der Entente durch griechisches Gebiet hindurch angegriffen. Es ist also ganz selbstverständlich, daß sie sich gemeinsam und unter voller Parität der verbündeten Truppen gegen den Angreifer wenden. Abgesehen hiervon würde es gegen die Interessen Deutschlands verstoßen, wenn nur deutsche und österreichische, nicht aber bulgarische Truppen im Kampf gegen den gemeinsamen Feind bluten sollten. Daß die verbündeten Truppen die Integrität wie die Hoheitsrechte des griechischen Staates achten und nicht eine Stunde länger auf griechischem Boden bleiben würden, als militärische Notwendigkeit dazu zwingt, ist zweifellos durch deutschen Oberbefehl verbürgt. Ebenso würde Ersatz von Schäden, die durch Verbündete verursacht werden, in vollem Umfange erfolgen. Im übrigen beziehe ich mich, was die allgemeine Lage angeht, auf mein Telegramm vom 28. {A 34525}.
von Falkenhayn Nummer 9970 P.“