1913-07-14-DE-001
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Quelle: DE/PA-AA/R 14080
Zentraljournal: 1913-A-14044
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Telegramm-Abgang: 07/18/1913
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: J.No. 1004/Nr. 923
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Jagow) an den Botschafter in St. Petersburg (Pourtalès)

Erlaß



Berlin, den 14. Juli 1913
Euerer Exzellenz beehre ich mich im Anschluß an den Erlaß vom 9. d. Mts. Nr. 8951 zur Regelung Ihrer Sprache nachstehende Gesichtspunkte hinsichtlich unserer Auffassung über die armenische Reformfrage mitzuteilen.

Die russische Initiative betreffend die armenischen Reformen haben wir schon deshalb freudig begrüßt, weil auch wir selbst von der Notwendigkeit überzeugt waren, daß zur Erzielung geordneter Verhältnisse in dem seit Jahrzehnten von Unruhen heimgesuchten Gebiete etwas geschehen mußte. Diese Initiative hat auch bereits das glückliche Ergebnis gehabt, der Türkei die Notwendigkeit von Reformen vor Augen zu rücken und sie zur Ausarbeitung eines eigenen Reformprojektes zu veranlassen.

Das russische (Mandelstamsche) Reformprojekt gibt uns indessen zu den ernstesten Bedenken Anlaß.

Die Zusammenfassung der sechs türkischen Vilajets zu einem einheitlichen Armenien, welches überdies nicht einmal alle Armenier einschließen würde, wäre der erste Schritt zur ethnologisch-geographischen Aufteilung der Türkei, denn es würde kaum ausbleiben, daß auch die übrigen Volksteile Kleinasiens, Syriens, Arabiens dieselben Vorteile einer eigenen zentralen Verwaltung für sich anstreben würden, was ja auch den Absichten Herrn Sazonows zuwiderläuft. Aus dieser Erwägung heraus und unter dem Gesichtspunkte, daß man schließlich die Selbstbestimmung in Verwaltungsangelegenheiten der Regierung eines Landes selbst überlassen soll, erscheint zunächst eine Prüfung des türkischen Reformprojektes und seine tunlichste Berücksichtigung und Anwendung empfehlenswert. Wir sind der Ansicht, daß man erst beim Fehlschlagen der türkischen Aktion auf Abänderungen bezw. auf der Einführung von Reformen nach einem von den Mächten auszuarbeitenden Projekte bestehen sollte. Gegenwärtig würden wir der Türkei nur die Ergänzung ihres eigenen Projektes gemäß dem türkischen Dekrete von 1895 empfehlen können. Diese Ergänzung würde sich unseres Erachtens vor allem auf Schaffung einer zur Hälfte aus Türken, zur Hälfte aus Delegierten der Großmächte bestehenden und unter türkischem Vorsitz tagenden Kontrollkommission zu richten haben. Eine solche Kontrollkommission, bei welcher armenische Beschwerden und Wünsche zu prüfen und Informationen sowie Instruktionen für die Verwaltungsorgane auszuarbeiten wären, würde gleichzeitig der Türkei die erwünschte Unterstützung gewähren und den Mächten Gelegenheit bieten, sich von der Art der Durchführung der geplanten Reformen dauernd zu überzeugen. Ein derartig erweitertes türkisches Reformprojekt, welches wenn möglich noch durch Einführung der im türkischen Dekret von 1895 bereits vorgesehenen christlichen Gehilfen für die oberen Verwaltungsorgane zu ergänzen wäre, scheint uns in jeder Weise vor dem russischen Mandelstamschen Projekte den Vorzug zu verdienen.

Ich habe in obigem Sinne bereits mit dem Botschafter Swerbejev vor seiner Abreise nach Petersburg gesprochen und ihn gebeten, meine Bedenken gegen das russische Projekt Herrn Sazonow mitzuteilen. Dabei habe ich betont, daß ich von der ehrlichen Absicht Herrn Sazonows, die Integrität der Türkei zu erhalten, fest überzeugt sei, es mir aber zweifelhaft erschiene, ob das russische Projekt das geeignete Mittel hierzu darstelle.


J[agow]

1 Dok 1913-07-03-DE-002.



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