1913-11-19-DE-001
Deutsch :: de fr
Home: www.armenocide.net
Link: http://www.armenocide.net/armenocide/armgende.nsf/$$AllDocs/1913-11-19-DE-001
Quelle: DE/PA-AA/R 14082
Zentraljournal: 1913-A-23339
Erste Internetveröffentlichung: 2017 November
Edition: Armenische Reformen
Praesentatsdatum: 11/23/1913 a.m.
Laufende Botschafts/Konsulats-Nummer: Nr. 333
Zustand: A
Letzte Änderung: 11/19/2017


Der Botschafter in Konstantinopel (Wangenheim) an den Reichskanzler (Bethmann Hollweg)

Bericht



Nr. 333.

1 Anlage.


Pera, den 19. November 1913

In den Verhandlungen, welche Herr v. Giers und ich mit dem Großvesier wegen der armenischen Reformen führen, ist wiederum ein nicht unwichtiger Fortschritt zu verzeichnen.

Auf unseren Wunsch hatte der Großvesier uns eine Aufzeichnung seiner Ansichten über die den Generalinspekteuren beizugebenden europäischen Berater und deren Gerechtsame zugehen lassen. Das Memoire, von welchem ich Abschrift beifüge, trägt den Charakter eines Gegenprojektes zu unserem letzten Vermittelungsvorschlage. Um dem Großvesier entgegenzukommen, haben wir die Verhandlungen zunächst auf Grund seiner Denkschrift aufgenommen. Herrn v. Giers ist es dabei gelungen, Said Halim zu folgenden Zugeständnissen zu bringen, die Seine Hoheit persönlich mit Bleistift in ein jetzt im Besitze des russischen Botschafters befindliches Exemplar der Denkschrift eingetragen hat. Dem Artikel 1 wurde hinzugefügt: "La Sublime Porte s'adressera aux Grandes Puissances pour leur demander de lui recommander ce Conseiller." Dagegen erhielt der Artikel 5 nach "Grand Vézirat" den Zusatz: "qui lui donnera la suite qu'elle comporte. L'inspecteur général ne prendra pas de disposition administrative sans accord préalable avec le conseiller. En cas de divergence entre l'inspecteur général et le conseiller, si dans un délai d'un mois le différend n'est pas tranché, c'est l'avis du conseiller qui prévaudra."

Hiernach besteht heute schon ein Einverständnis zwischen der Pforte und uns darüber,

1) daß die türkische Souveränität nach außen hin vollkommen gewahrt bleiben soll. Die Generalinspekteure werden Türken sein und von der Pforte ein- und abgesetzt werden.

2) daß die eigentliche Verwaltung Armeniens in die Hände zweier von den Mächten bestellter "Berater" gelegt werden soll.

Die Hauptschwierigkeit des Problems dürfte damit überwunden sein, und ich glaube, daß es nunmehr hauptsächlich darauf ankommt zu verhindern, daß bei den Diskussionen über die weiteren Punkte unseres Programms uns der Großvesier wieder ausbricht. Ich wirke in diesem Sinne auf Herrn v. Giers ein, der eine gewisse Neigung für Paragraphen und Formeln hat. Ich glaube, daß wir weiter kommen, wenn wir die Frage mehr politisch als administrativ behandeln, nicht nur den Türken gegenüber, sondern auch im Hinblick auf die spätere Verwaltung Armeniens. Es erscheint mir bedenklich, die zukünftige Verwaltung allzu eng an ein bestimmtes Programm zu binden, zu dessen Abänderung dann doch wieder der schwerfällige Apparat des Meinungsaustausches zwischen den Mächten in Bewegung gesetzt werden müßte. Nützlicher wäre es, die europäischen Berater zunächst - etwa ein Jahr - praktische Erfahrungen sammeln zu lassen und dann ihre Vorschläge anzuhören. Namentlich gilt dies in der Frage der "assemblées électives" und von deren Zusammensetzung. Niemand kann heute mit Bestimmtheit sagen, ob es praktischer wäre, derartige beratende Körperschaften in den Sektoren oder in den einzelnen Vilajets zusammentreten zu lassen. Auch ob und wo die Proportionalität oder die Gleichheit bezüglich der christlichen und muhamedanischen Vertretung in den elektiven Körpern und bei der Verteilung der administrativen Funktionen vorzuziehen ist, wird sich nur auf Grund längerer Erfahrungen an Ort und Stelle feststellen lassen. Fraglich ist es auch, ob wir absolut auf dem Rechte der Generalinspekteure und ihrer Adjoints, die Beamten zu ernennen und abzusetzen, bestehen sollen. Nach der Stellung, welche die Pforte den fremden Beratern einräumen will, wären diese ohne weiteres in der Lage, einen ungeeigneten Beamten zu suspendieren und seine Stelle vorläufig zu besetzen. Der Pforte würde nichts übrig bleiben, als eine derartige Handlung später zu sanktionieren. Würden wir jetzt der Pforte zumuten, den Generalinspekteuren das Recht der Ernennung und Absetzung feierlich zuzuerkennen, so würden wir dabei wahrscheinlich auf einen nicht zu überwindenden Widerstand stoßen, an welchem schließlich die ganze Reform scheitern könnte. Meine Taktik geht daher dahin, einerseits den Türken zu raten, unseren Vorschlägen weitmöglichst entgegenzukommen, andererseits aber Herrn v. Giers nahezulegen, das bereits Erreichte nicht nun durch zu scharfes Bestehen auf rein formalistischen Forderungen zu kompromittieren und uns lieber das Recht zu reservieren, nach einem Jahre auf Grund praktischer Vorschläge der Generalinspektionen auf die Sache zurückzukommen.

Alles kommt darauf an, daß so schnell wie möglich die Generalinspektionen eingerichtet werden. Ich bin überzeugt, daß die gegenwärtige türkische Regierung alles daran setzen wird, um dem neuen Regime in Armenien zu einem Erfolge zu verhelfen. Denn sie kennt zu gut die Gefahren, welche die Türkei bei einem Mißlingen der Reformen bedrohen würden. Durch rasches, praktisches Angreifen wird das armenische Problem leichter gelöst werden als durch langwierige Diskussionen über Prinzipienfragen.


Wangenheim
Anlage

Abschrift.

Des conseillers étrangers qui seront adjoints aux inspecteurs généraux.

Article 1

A chaque inspecteur général il sera adjoint pour un délai de dix ans un conseiller étranger ayant des connaissances spéciales.

Article 2

Le conseiller a pour attributions de seconder l'inspecteur général dans les inspections et réformes générales de la compétence de l'inspecteur général. Il est l'autorité immédiate des inspecteurs en chef des sections administratives de la circonscription inspectorale et préside la commission d'inspection et de réformes composée par ces inspecteurs.

Article 3

Le conseiller examine les rapports d'inspection dressés par ces inspecteurs, et les transmet à l'inspecteur général soit directement soit après en avoir fait discuter par la commission d'inspection les parties qu'il jugerait nécessaires d'y référer. Le conseiller ajoutera son avis personnel sur les questions faisant l'objet de ces rapports.

Article 4

L'inspecteur général mettra en application les décisions de ladite commission ou les rapports d'inspection qui lui sont directement transmis par le conseiller, en tant que leur objet serait de sa compétence. Il s'en référera aux Départements intéressés pour les questions nécessitant des instructions.

Article 5

En cas de divergence de vue entre l'inspecteur général et le conseiller, sur des questions se rapportant aux inspections et aux rapports, la question en litige sera soumise au Grand Vézirat accompagné d'un exposé de motifs. C'est le Conseil des Ministres qui examine et décide la solution à y apporter. [abweichender Text in Abschrift an Botschaft Rom: ...soumise au Grand Vézirat qui lui donnera la suite qu'elle comporte. L'inspecteur général ne prendra pas de disposiotion administrative sans accord préalable avec le Conseiller. En cas de divergence entre l'inspecteur général et le conseiller, si dans un délais d'un mois le différend n'est pas tranché, c'est l'avis du Conseiller qui prévaudra.]


[Jagow 30.11. an Wangenheim (Nr. 1113)]

Ew. pp. beehre ich mich zu benachrichtigen, daß ich die in dem gefl. Bericht Nr. 333 vom 19. d. Mts. entwickelten Ansichten über die armenische Reformfrage teile und den Kaiserlichen Geschäftsträger in St. Petersburg angewiesen habe, sie bei den weiteren Verhandlungen durch entsprechende Einwirkung auf die russische Regierung nach Möglichkeit zu unterstützen.

[Jagow 30.11. an Botschaft St. Petersburg (Nr. 1364)]

Ew. pp. übersende ich anbei zur gefl. vertr. Information og. Abschrift eines Berichts des Ks. Botschafters in Konstantinopel über die armenische Reformfrage. Ich kann mich den darin entwickelten Ansichten nur anschließen und darf Ew. pp. ersuchen, Baron Wangenheim bei den weiteren Verhandlungen durch entsprechende Einwirkung auf die russische Regierung nach Möglichkeit zu unterstützen.



Copyright © 1995-2024 Wolfgang & Sigrid Gust (Ed.): www.armenocide.net A Documentation of the Armenian Genocide in World War I. All rights reserved