Auf den Bericht vom 2. d. Mts. Nr. 1.
Zu Ew. pp. gfl. Information und Regelung Ihrer Sprache.
Als Mitunterzeichner des Berliner Vertrages (Artikel 61) und in Anbetracht unserer bedeutenden Interessen in der asiatischen Türkei beabsichtigen wir nicht, der Tripleentente allein die Sorge für das Schicksal der Armenier zu überlassen. Vielmehr werden wir, und vermutlich auch unsere Verbündeten, Wert darauf legen, zu etwaigen Verhandlungen und Beschlüssen der Mächte über armenische Verhältnisse hinzugezogen zu werden.