Der Unterzeichnete bittet Ew. Excellenz um Entschuldigung, wenn er sich erlaubt auf sein am 10. Juli an Euer Excellenz gerichtetes Telegramm kurz zurückzukommen.
Für die Erwirkung des Schutzes unserer Anstalten spricht der Unterzeichnete Euer Excellenz seinen untertänigsten Dank aus. Im Falle einer drohenden Gefahr würde er sich erlauben, sich aufs neue an Ew. Excellenz zu wenden.
Mit der seit zwei Wochen begonnenen strengen Durchführung des Ausweisungsbefehls und den sich daran anknüpfenden Folgeerscheinungen ist der vorletzte Satz des w. Schreibens Ew. Excellenz Nr. 3010 vom 19. Mai leider ganz allgemein in sein völliges Gegenteil verwandelt worden. Den vollendeten Tatsachen gegenüber lässt sich aber nicht mehr viel machen.
Wenn es jedoch Ew. Excellenz möglich sein sollte, für den gebliebenen kleinen Rest noch Fürsprache einzulegen, dass ihnen Schutz und Gewissensfreiheit gewährt würde, wäre es immer noch sehr wertvoll.
Verehrungsvollst