Ich habe der türk. Regierung erklärt, daß das in dem Gesetz vorgesehene Verfahren, insbesondere die in Art. 4 festgesetzten Fristen, zur Sicherung der deutschen Interessen nicht ausreichen und daß wir daher die Pforte nach wie vor für den Schaden, der den deutschen Gläubigern aus den Armenierverfolgungen erwächst, verantwortlich machen müßten.
Weitere Weisung behalte ich mir erg. vor.